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Sperrung der Kitschburger Straße. Der Streit geht weiter. Die Verwaltung stellt sich quer. Auszug aus dem Verkehrsausschusses vom 13.07.2010

Die Verwaltung legte der Bezirksvertretung Lindenthal zu ihrer Sitzung am 05. Juli 2010 eine Mitteilung (2607/2010) vor, in der sie ankündigte, im Juli versuchsweise die Wochenend-Sperrung der Kitschburger Straße statt an der Haydnstraße erst am Tierpark zu beginnen.Auf einen Dringlichkeitsantrag hin fasste die Bezirksvertretung folgenden Beschluss: „Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Beibehaltung der heutigen Sperrzeiten und der Sperrfläche auf der Kitschburger Straße in Köln-Lindenthal und lehnt das Ansinnen der Verwaltung auf Aufhebung eines Teilstückes der Wochenendsperrung – auch nur probeweise – ab. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in der Nähe der Absperrung in Höhe der Haydnstraße für die Zeit der Wochenendsperrung zumindest ein Behindertenparkplatz angelegt werden kann.“

In der Debatte um diesen Antrag erklärte die Verwaltung laut Pressebericht, sich nicht an den Beschluss halten zu wollen: „Das laufende Geschäft der Verwaltung. Wir ziehen das im Juli durch.“

Wir fragen die Verwaltung:

Mit welchem Recht verweigert die Verwaltung die Beachtung des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal?

Antwort der Verwaltung:

Die Kitschburger Straße wird an Wochenenden zwischen Haydnstraße und Friedrich-Schmidt-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Ziel dieser Sperrung ist es, an Wochenenden den Stadtwald insgesamt den Erholungssuchenden vorzubehalten. Viele Anwohner aus den Bereichen Brahmsstraße, Haydnstraße und Max-Bruch-Straße beschwerten sich bei der Verwaltung über die unhaltbaren Parkzustände in den genannten Straßen während der Sperrung. Von dort kam der Vorschlag, die Sperrstelle auf der Kitschburger Straße so weit nach Norden zu verschieben, dass auch während der Sperrzeiten die Parkplätze am Tierpark nutzbar bleiben. Diese Änderung hat den Vorteil, die Parksituation in den oben genannten Straßen zu entspannen. Zur Vorbereitung einer Mitteilung oder Entscheidungsvorlage für die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung entschieden, probeweise den Sperrpunkt für vier Wochen in Richtung Norden zu verschieben, um die Auswirkungen einer solchen Veränderung abschätzen zu können. Dies wurde der Bezirksvertretung im Rahmen einer Mitteilung in der Sitzung am 05.07.2010 mitgeteilt. Die Bezirksvertretung hat in gleicher Sitzung einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, auch diese probeweise Verschiebung der Sperrstelle nicht durchzuführen. Die probeweise Verlegung der Sperrstelle wurde daraufhin von der Verwaltung aufgegeben.

Rechtlich verhält sich die Situation wie folgt:
§ 19 der Hauptsatzung der Stadt Köln sieht auf Grundlage des § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor: „Die Bezirksvertretungen entscheiden soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist oder es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.“ … „Die näheren Einzelheiten sind in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Das Entscheidungsrecht bei Geschäften der laufenden Verwaltung für einen bestimmten Kreis dieser Geschäfte oder einen Einzelfall kann der Rat auf Anregung einer Bezirksvertretung dieser übertragen, wenn er hierzu sein Rückholrecht ausübt.“ Konkret bedeutet dies, dass nur der Rat der Stadt Köln ein Rückholrecht besitzt.

Der Rat hat in der Zuständigkeitsordnung unter § 2 sehr umfangreich die Aufgaben der Bezirkvertretung festgelegt. Unter anderem hat sie das Beschlussrecht für Verkehrsführungen, Einbahnstraßen, Sperrungen sowie in ihrer verkehrlichen Auswirkung auf den Bezirk beschränkte Beruhigung von Gemeindestraßen der Bezirksvertretung zugesprochen. Ausdrücklich davon ausgenommen sind Sofortmaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder vorübergehende Maßnahmen, die nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen. Bei der von der Verwaltung mitgeteilten Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme, die nicht über sechs Monate hinausgehen.

Dringlichkeitsantrag Kitschburger Straße im Stadtwald

Die Rikscha der Grünen auf der autofreien Kitschburger Straße.
Die Grünen in der Bezirksvertretung Lindenthal reichten folgendenden Dringlichkeitsantrag zu Sitzung am 05.07. 2010 ein:


Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Beibehaltung der heutigen Sperrzeiten und der Sperrfläche auf der Kitschburger Straße in Köln-Lindenhal und lehnt das Ansinnen der Verwaltung auf Aufhebung eines Teilstücks der Wochenendsperrung – auch nur probeweise – ab.

Begründung der Dringlichkeit:

Mit einer einfachen Mitteilung kündigt die Verwaltung einen Eingriff in eine bewährte Praxis an, den sie ab Juli durchführen möchte. Da die nächste reguläre Sitzung der BV erst nach diesem Eingriff ist, ist die Dringlichkeit gegeben.

Begründung: 

Die Sperrung der Kitschburger Straße ist eine Qualität an und für sich. Diese – auch nur in einem Teilstück, fast ein Drittel, einzuschränken, ist nicht hinzunehmen. Der Gewinn an Freiraum für alle Menschen, ohne auf die Autos zu achten, entfällt dann in diesem Bereich und vor dem Eingang zum Tierpark und vor den Überwegen zum Stadtwaldweiher. Da eine Aufhebung nicht gewünscht wird, lehnt die Bezirksvertretung selbst diesen Versuch ab, der zudem auch noch Geld kostet.  

 

Der Antrag wurde von der Bezriksvertretung angenommen.