Anfrage zu Wahlaufklebern von „pro Köln“
Die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen
in der BV Köln-Chorweiler
Pariser Platz 1 50765 Köln
Bezirksrathaus Chorweiler
20.08.2008
Mündliche Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21. August 2008
Hier: Anfrage zu Wahlaufklebern von „pro Köln“
im Bereich zwischen Weichselring und Olof-Palme-Park wurden „pro Köln“-Wahlaufkleber auf Ampelanlagen und Laternenpfähle geklebt.
Die Aufschrift lautet:
Kommunalwahl Juni 2009 pro Köln wählen!
In der Mitte des Aufklebers ist eine rot durchgestrichene Moschee abgebildet. Die Abbildung erinnert an ein Verkehrsverbotsschild. Sollen Moscheen – und damit auch das Grundrecht auf freie Religionsausübung – verboten werden?
Der Betrachter erkennt die eindeutige Absicht, muslimische Bevölkerungsgruppen auszugrenzen. Welche Folgen eine solche Politik der Diskriminierung haben kann, wissen wir aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der Rassismus und die damit verbundene Ausgrenzung und Entrechtung der Juden schließlich zum Völkermord führte.
Wir fragen die Verwaltung:
Ist es erlaubt, außerhalb der offiziellen Wahlkampfzeiten Aufkleber mit Wahlkampfaufrufen zu verteilen und überall aufzukleben?
Wenn nein: Welche Konsequenzen ergeben sich für „pro Köln“?
(C. Wittsack-Junge) (B.Hanfland)






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