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Menschen ohne Papiere
Schulpflicht für „Menschen ohne Papiere“
14. 01. 2008
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 24.Januar 2008
Hier: Schulpflicht für „Menschen ohne Papiere“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,
In der Studie „Menschen ohne Papiere in Köln“ , erstellt im Auftrag des Rates der Stadt Köln auf Empfehlung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen und finanziert durch den Diözesan-Caritasverband Köln, den Deutschen Caritasverband sowie den Wohnungsversorgungsbetrieb der Stadt Köln, wird klargestellt, dass in NRW für die Kinder von Eltern ohne gültigen Aufenthaltsstatus Schulpflicht besteht. Durch die Wahrnehmung der Schulpflicht könnte für diese Kinder eine gewisse Normalität abseits der allgemeinen Unsicherheit ihrer Lebensverhältnisse eintreten und das Menschenrecht auf Bildung eingelöst werden. Schätzungen von 20000 Menschen ohne Papiere allein in Köln werden in der Fachliteratur als zu gering angesehen, sodass mit einer erheblichen Anzahl von Kindern zu rechnen ist, die von der Teilhabe am Bildungsprozess ausgeschlossen sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1)Was hat die Verwaltung bislang unternommen, um die Erfüllung der Allgemeinen Schulpflicht für die oben genannte Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten?
2)Sind die SchulleiterInnen im Bezirk insbesondere darüber informiert worden, dass sie bei der Aufnahme von Kindern, die Eltern ohne Papiere haben, keiner Übermittlungspflicht unterliegen und dass es in NRW keine rechtlichen Grundlagen zur verpflichtenden Vorlage einer Meldebescheinigung oder zur Erfragung des Aufenthaltsstatus bei der Schulanmeldung eines Kindes gibt?
3)Ist das Personal der Erziehungseinrichtungen darüber informiert worden, dass zwar kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Kinder statusloser Menschen besteht, gleichwohl bei der Aufnahme dieser Kinder in Kindergärten aber kein Verstoß gegen §87 AufenthG vorliegt?
(C. Wittsack-Junge) (B.Hanfland)

