Zur "Diäten"-Erhöhung

Jürgen Piper (Kreiskassierer Grüne Köln)

“Die Diskussion zu der geplanten Diätenerhöhung verschwindet hinter einem konzertierten Aufschrei, gierig aufgegriffen von Medien und Steuerzahlerbund, aber leider auch bei Grünen ohne Sachkunde einfach nachvollzogen. Diese kurze Info soll die Kölner Grünen über „die Diäten“ aufklären, sie kann nicht eingehen auf die Berechtigung von individuellen Versorgungsleistungen der Abgeordneten.

Seit einer Reform aus dem Jahre 2005  (entwickelt mit dem Steuerzahlerbund!)  werden vom Land NRW neben den Diäten keine weiteren Zahlungen vorgenommen, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keine Sitzungsgelder, keine Reisekosten, keine Wahlkreiskosten UND: kein Beitrag mehr für die Altersbezüge. Um diese aber geht es aktuell.

Jeder Abgeordnete zahlt dazu monatlich 15,79 Prozent seiner als Diäten bezeichneten Einkünfte in ein Versorgungswerk ein, derzeit 1.614 €. Dieser Betrag soll um 500 € aufgestockt werden, da die Versorgungsleistung aus den derzeitigen Beiträgen als unzureichend erkannt wurde. Die anvisierten 500 € Erhöhung der Diäten müssen aber wie alle Einkünfte versteuert werden. Es verringern sich also die derzeitigen Nettoeinkünfte gemäß individueller Versteuerung dieser 500 €.

Die Diäten eines „Musterabgeordneten“ sollen dies (mit gerundeten Zahlen der drei Kölner Abgeordneten) nachvollziehbar machen :

Monatlich erhält dieseR Abgeordnete 10.220 € Brutto. Davon gehen die schon beschriebene direkte Zahlung an das Versorgungswerk (1.620 €), Reisekosten und Spesen (750 €),(mehr oder minder) freiwillige Zahlungen an die Partei (1.300 €) und ggf. Kosten eines Wahlkreisbüros (550 €) ab. Mit einem weiteren Abzug von 580 € für Krankenversicherung und 2.200 € für Steuern und Soli landen wir bei monatlich rund 3.200 € zur freien Verfügung für die Abgeordneten.

Das mag nun jeder nach seinem persönlichen Umfeld bewerten, dahinter steht aber auch eine 60-70 Stunden-Arbeitswoche. Und übrigens: Der Vorwurf der “Selbstbedienung” zieht nicht. Das “Diätenurteil” des Bundesverfassungsgericht von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst und “vor den Augen der Öffentlichkeit” über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Das Verfassungsgericht hat dabei von einer Entschädigung gesprochen, die “eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist”. Und genau darum geht es: um eine Entschädigung, die der Leistung, dem Arbeitseinsatz und Zeitaufwand und vor allem der Verantwortung der gewählten Volksvertreter entspricht.”