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ERGÄNZUNGSANTRAG zum LANDTAGSWAHLPROGRAMM _8 AK-Migration
An die Kreismitgliederversammlung der Kölner Grünen am 16. Januar 2010
Änderungsantrag zum Antrag WP1
Antragsteller/innen AK-Migration KV Köln
(Ansprechpersonen: Banu Bambal / Engin Esen / Massoud Vahedi)
Tel.-Nummer Ansprechperson: 0177/4113800
Mail-Adresse Ansprechperson: enginesen@gmx.net
Unterstützer/innen AK Soziales
Timon Delawari, Sprecher LAG Queer
Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle (ADS) in NRW
Eine einzige auf der Bundesebene angesiedelte ADS kann keine hinreichende und flächendeckende Versorgung von Diskriminierungsopfern sicherstellen.
Wir fordern
1. die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle (ADS) in NRW
Um einer Politisierung des Amtes entgegenzuwirken und der Stelle damit eine größere und glaubwürdigere Unabhängigkeit zu verleihen, sollte die Leitung der ADS auf Länderebene eine von der Legislaturperiode unabgängige Amtszeit besitzen – ähnlich dem Status des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Folgende Aspekte sollten dabei ebenfalls geregelt sein:
Nicht weisungsgebundene ADS
Angemessene personelle Ausstattung der ADS
Ausstattung der ADS mit weitgehenden Befugnissen. Insbesondere: Einräumung umfassender Auskunftsrechte, Befugnis zur Durchführung eigener Ermittlungen im Diskriminierungsfall, Klagebefugnis
Festlegung wirksamer und abschreckender Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen die Richtlinie (dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen)
2. die Entwicklung und Verabschiedung einer Antidiskriminierungsrichtlinie auf Länderebene, die sich an den vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien orientiert, sowohl alle Beschäftigten innerhalb der Landesverwaltungen vor Diskriminierung als auch alle Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung durch Bedienstete des Landes NRW schützt.
3. eine landesweite, mehrsprachige Informationskampagne über das AGG, die potentiell von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte aufklärt, aber auch die Bürger und Bürgerinnen für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisiert.“
4. die Sicherung bestehender zivilgesellschaftlicher Angebote, die Betroffene in Gleichbehandlungsfragen beraten und unterstützen, Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen
5. Etablierung einer flächendeckenden Infrastruktur von zivilgesellschaftlichen Angeboten, die Betroffene in Gleichbehandlungsfragen beraten und unterstützen
Antidiskriminierungspolitik/-arbeit auf der Landesebene
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz zielt darauf, Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG hat die Rechte der von Diskriminierung Betroffenen bedeutend ausgeweitet und so die Möglichkeit geschaffen, sich gegen die erlebte Diskriminierung rechtlich zur Wehr zu setzen und Ansprüche geltend machen zu können. Viele von Diskriminierung gefährdete und/oder betroffene Personen bzw. Personengruppen verfügen erstmals über einen einklagbaren Gleichbehandlungsanspruch im Arbeits- und Zivilrecht.
Begründung: mündlich







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