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Antrag: Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
Antrag: Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
[Der Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung am 22.02.2010 beschlossen]
Aufwandsentschädigungen Vorstandsmitglieder
Die Mitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 22.02.2010 möge beschließen:
Die beiden Vorsitzenden des Kreisverbandes sowie die/der KreisverbandskassiererIn haben Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des steuerfreien Anteils der Aufwandsentschädigung von Ratsmitglieder (zur Zeit 306,00 €). Damit entfallen die bisher gewährten Pauschalen für Telefon und Fahrgeld.
Verzichtet ein Vorstandsmitglied ganz oder teilweise auf die Auszahlung, gilt dies als Verzichtsspende.
Begründung
Die Vorstandsvorsitzenden der Kölner Grünen nehmen, entsprechend der wachsenden Bedeutung der Partei, neben den normalen Sitzungen eine Vielzahl von Terminen mit Ortsverbänden, mit Arbeitskreisen, mit der Stadtspitze, mit der Fraktion, mit Vertretern der Kölner Wirtschaft, der Verbände, den Spitzen der anderen Parteien und der Stadtgesellschaft wahr.
Die dabei entstehenden Kosten werden von den Vorstandsmitgliedern selbst getragen. Die „Aufwandsspendenbescheinigung“ deckt nicht den Aufwand nicht annähernd und wirkt nur bei solchen Vorstandsmitglieder, die steuerpflichtig sind.
Der Kreiskassierer ist durch seine Aufgabe ebenfalls zeitlich hoch belastet.
Das Amt eines Vorstandsmitgliedes sollte prinzipiell für alle Kölner Grüne ohne allzu hohe finanzielle Barrieren offen sein. Dies bedeutet, dass in der Regel wenigstens ein Teil der dabei entstehenden Kosten erstattet werden sollte. Darüber hinaus sollten auch Menschen mit geringem Einkommen, die nicht oder nur geringfügig steuerpflichtig sind, die Möglichkeit haben, ein solches Vorstandsamt wahrzunehmen.
Die Mittel stehen im KV-Haushalt unter 4310 Sachausgaben für Gremien zur Verfügung
04.02.10
Antragsteller: Kreisvorstand

