Anträge zu Delegiertenstatut

Antrag 1: Verfahren für die Wahl und Zusammenarbeit von Delegierten

Antrag der Personalentwicklungskommission und des Kreisvorstands an die Mitgliederversammlung der Kölner Grünen vom 12.06.2010


Die Kölner Mitgliederversammlung beschließt folgendes Verfahren für die Wahl und Zusammenarbeit der Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), die Landesdelegiertenkonferenz (LDK), den Landesparteirat (LPR) und die Bezirksversammlung Mittelrhein:

Anmerkung: Alle der folgenden Punkte gelten für BDK und LDK. Aufgrund der geringen Delegiertenzahl gelten für den LPR und die Bezirksversammlung Mittelrhein nur die Punkte 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8.


1) Zusammensetzung
Es wird jeweils eine Listenzusammensetzung mit einer ausgewogenen Mischung erfahrener und neuer Delegierter angestrebt. Kandidaturen aus dem Kreise neuer Mitglieder und aus möglichst vielen Ortsverbänden sind ausdrücklich erwünscht.

2) Vorstellung
BewerberInnen für einen Delegierten- oder Ersatzdelegiertenplatz sollen sich in einer kurzen schriftlichen Kandidatur vorstellen. Im Interesse einer größtmöglichen Transparenz wird von allen KandidatInnen erwartet, dass sie bei einer Bewerbung ihre Berufstätigkeit und alle ihre Parteifunktionen benennen.

3) Koordiantor/in
Die gewählten Delegierten bestimmten aus ihrer Mitte eine/n KoordinatorIn und eine/n StellvertreterIn, die den Informationsfluss für die gesamte Delegation übernehmen. Diese Person ist auf den Parteitagen der Ansprechpartner für andere Kreisverbände und Gremien. Sollten Mitglieder des Kölner Kreisverbandes Anträge an den Parteitag stellen, kann diese Person bei Bedarf bei den formalen und technischen Aspekten des Antragseinbringungs-Verfahrens unterstützen. Bei Parteitagen, die eine Liste für den Landtag oder den Bundestag wählen, ist diese Person VerhandlungsführerIn für mögliche Kölner KandidatInnen.

4)  Treffen
Vor jedem Parteitag soll ein Treffen der Delegierten und Ersatzdelegierten stattfinden, auf dem der Parteitag inhaltlich vorbereitet werden kann. Die Geschäftsstelle der Kölner Grünen hat die Aufgabe, dieses Treffen vorzubereiten. Diese Treffen sind auch für alle anderen interessierten Nicht-Delegierten offen.

5)  Organisatorisches
Die organisatorische Vorbereitung eines Parteitages (Buchung von Hotels, Anmeldung der Delegierten) ist Aufgabe der Geschäftsstelle der Kölner Grünen. Auf Wunsch kann über die Geschäftsstelle auch eine gemeinsame Anreise der Delegierten organisiert werden. Um den besseren Austausch unter den Delegierten zu ermöglichen, wird vor jedem Parteitag eine Liste mit Namen und Telefonnummer an alle TeilnehmerInnen des Parteitages versandt.

6) Nichtdelegierte
Die Teilnahme von Nicht-Delegierten an Parteitagen ist ausdrücklich erwünscht. Aus diesem Grund bietet die Kreisgeschäftsstelle bei Bedarf die Organisation einer gemeinsamen Anreise (Gruppentickets bei der Bahn, Fahrgemeinschaften) an. Die Erstattung von Fahrtkosten ist aus finanziellen Gründen nicht möglich.

7) Bericht
Die Delegation erstattet nach jedem Parteitag einen kurzen Bericht, entweder in schriftlicher Form oder durch mündlichen Vortrag auf einer Mitgliederversammlung. Der/die KoordinatorIn koordiniert die Erstellung des Berichtes.

8) wenn nicht mehr zur Verfügung
Jede/r Delegierte und Ersatzdelegierte verpflichtet sich, der Kreisgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen, sollte er oder sie als Delegierte/r nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollte die Zahl an Delegierten und Ersatzdelegierten auf weniger als 2/3 der Gesamtdelegation sinken, werde auf der nächsten Mitgliederversammlung die freien Plätze nachgewählt.


Antrag 2 der Personalentwicklungskommission an die Mitgliederversammlung der Kölner Grünen vom 12.06.2010

Ergänzungsantrag zu Antrag 1
Hinter Punkt 1 von Antrag 1 wird angefügt:

„Um eine möglichst breite Teilnahme von Mitgliedern des Kölner KV an BDKs und LDKs zu ermöglichen, werden alle Mandats- und Amtsträgerinnen auf Bundes- und Landesebene, die dort ohnehin anwesend sind, gebeten, lediglich als Ersatzdelegierte zu kandidieren.“


Antrag 3 (Satzungsänderungsantrag) der Personalentwicklungskommission an die Mitgliederversammlung der Kölner Grünen vom 12.06.2010

Satzungsänderung zu § 9 Mitgliederversammlung

Absatz 7, Satz 2 (Die Delegierten werden auf zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.) wird ersetzt durch:

„Die Delegierten werden auf ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.“