Anträge: Wahl von Delegierten
28. Mai 2010
Antrag auf Änderung der Satzung und Ergänzung der Geschäftsordnung des KV Köln
hier: Verfahren zur Wahl von Delegierten
AntragstellerInnen: Anna Lisa Pfannerstill, Christian Schirmer, Dieter Schöffmann, Matthias Welpmann, Patrick Kopischke, Sabine Pakulat -> Personalentwicklungskommission (pek@gruenekoeln.de)
Begründung:
Mit dem folgenden Antrag positioniert sich die PEK zu zahlreichen, unter anderem von verschiedenen Ortsverbänden an sie herangetragenen Vorschlägen, Kritiken und Positionen hinsichtlich des Verfahrens zur Wahl von Delegierten zu höheren Parteiebenen (Bundesdelegiertenkonferenz, Landesdelegiertenkonferenz, Landesparteirat, Bezirksrat Mittelrhein).
Delegiertenkonferenzen sind wichtige Foren für grüne Parteiarbeit und eine hervorragende Gelegenheit der politischen Bildung. Die Teilnahme an Delegiertenkonferenzen wirkt vielfach als „Einstiegsdroge“ in die politische Aktivenarbeit.
Die Kölner Ortsvorstände und Arbeitskreise, insbesondere aber auch einfache Mitglieder sollen bei der Entsendung von Delegierten gut repräsentiert sein. Die flankierenden Maßnahmen sollen die Ziele wie oben beschrieben unterstützen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Wir beantragen:
1. Satzungsänderung zu § 9 Mitgliederversammlung
Absatz 7, Satz 2 (Die Delegierten werden auf zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.) wird ersetzt durch:
„Die Delegierten werden auf ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.“
2. Ergänzung der Geschäftsordnung § 8a
Nach Absatz 11 soll als neuer Absatz 12 eingefügt werden (Absatz 12 alt wird dann zu Absatz13 neu):
„Die Delegierten für Organe der höheren Parteiebenen (z.B. Bundes- und Landesdelegiertenkonferenz (BDK bzw. LDK), Landesparteirat (LPR), Bezirksrat Mittelrhein) werden unter Beachtung und Einhaltung folgender Regeln gewählt:
a.Es wird jeweils eine Listenzusammensetzung mit einer ausgewogenen Mischung erfahrener und neuer Delegierter angestrebt. Kandidaturen aus dem Kreise neuer Mitglieder und aus möglichst vielen Ortsverbänden sind ausdrücklich erwünscht.
b.Mandats- und AmtsträgerInnen auf Bundes- und Landesebene (MdB, MdL, Bundes-, Landesvorstand) sollen nur dann als Delegierte kandidieren, wenn es ansonsten keine ausreichende Zahl an KandidatInnen gibt, da sie in der Regel unabhängig von einem Delegiertenstatus über uneingeschränkten Zugang und Handlungsspielraum bei den entsprechenden Versammlungen verfügen.
c.Von allen KandidatInnen wird erwartet, dass sie bei ihrer Bewerbung im Interesse einer größtmöglichen Transparenz alle ihre Parteifunktionen bzw. eine eventuelle Berufstätigkeit für Parteigliederungen oder Fraktionen benennen (von der kommunalen bis zur europäischen Ebene).
d. Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten bestimmen eine/n KoordinatorIn und eine/n StellvertreterIn aus ihrem Kreis, die den Informationsfluss für die gesamte Delegation übernehmen.
e. Die Teilnahme von nichtdelegierten Kreisverbands-Mitgliedern an den jeweiligen Delegiertenkonferenzen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei Bedarf bei der Vorbereitung (gemeinsame Anreise u.a.) nach Möglichkeit vonseiten der Delegationskoordination, dem Kreisvorstand bzw. der Kreisgeschäftsstelle entsprechend unterstützt.
f. Die inhaltliche Vorbereitung der Delegation wird von der/dem KoordinatorIn der Delegation gemeinsam mit dem Kreisvorstand und der Kreisgeschäftsstelle gewährleistet. Zur (vorbereitenden) delegationsinternen Kommunikation erhalten jeweils alle Delegierten und Ersatzdelegierten einer Ebene die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) übermittelt.
g. Die Delegation erstattet auf der jeweils folgenden Kreismitgliederversammlung Bericht über die Delegiertenversammlung. Der Bericht kann auch in schriftlicher Form erfolgen und wird den Mitgliedern in geeigneter Weise übermittelt (Veröffentlichung im Internet, per E-Mail oder anderen angemessenen Wegen). Die/der KoordinatorIn koordiniert die Zusammenstellung und Übermittlung des Berichts.
h. Sind gewählte Delegierte nicht mehr in der Lage, in der verbleibenden Wahlperiode als Delegierte tätig zu werden, geben sie dies unverzüglich gegenüber der Kreisgeschäftsführung bekannt.










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