Antrag: Anzahl der Redaktionsmitglieder beim "Mach Et"
Antrag des Kreisvorstands zur Mitgliederversammlung am 12. Juni
Anzahl der Redaktionsmitglieder beim "Mach Et"
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Das Mach Et Statut paragraph 2(2) wird wie folgt geändert:
R E D A K T I O N S S T A T U T (Mach et!)
§ 2 Die Redaktion
Alte Fassung
(2) Die Redaktion (2-4 Personen) wird vom Delegiertenrat für ein Jahr gewählt und ist ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Die/der verantwortliche Redakteur/in ist vom Vorstand vorzuschlagen, mindestens ein Mitglied des Vorstandes sollte Redaktionsmitglied sein.
Neue Fassung
(2) Die Redaktion (mindestens 2 Personen) wird vom Delegiertenrat gewählt und ist ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Delegiertenrat kann vor der Wahl Anzahl der zur Wahl stehenden Redaktionsmitglieder festlegen. Der Kreisvorstand schlägt die/den verantwortliche/n Redakteur/in vor. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes sollte Redaktionsmitglied sein.







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