Was ist der Landesfinanzrat der Grünen NRW?

Aus der Satzung der Grünen NRW:

§ 11 Der Landesfinanzrat (LFR)
(1) Der Landesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er
zuständig für:
- Grundsätze der Finanzorganisation und der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes.
Er koordiniert die Finanzverwaltung und –politik der Kreis- und
Ortsverbände.
- die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Landesverbandshaushaltes
und die Budgetkontrolle,
- über vorläufige Haushaltsführung und über Nachtragshaushalte zu beschließen,
- die Vorbereitung über die Beschlussfassung der Aufteilung der Finanzmittel
zwischen Landes- und Kreisverbänden,
- die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus Finanzausgleichsfonds,
- die Entscheidung über Anträge, die von anderen Gremien an ihn verwiesen
wurden,
- die Beratung des Haushaltes der GRÜNEN JUGEND NRW

Der LFR tagt in der Regel 2 mal jährlich.

In der Regel sollte (muss aber nicht) die Kreiskassiererin / der Kreiskassierer DelegierteR zum Landesfinanzrat sein. Es wird auf einE StellvertreterIn gewählt.