Was ist der Landesparteirat der Grünen NRW?
Au der Satzung der Grünen NRW:
§ 9 Der Landesparteirat (LPR)
(1) Der Landesparteirat ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen
den Landesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt die Richtlinien für die politische
Arbeit des Landesverbandes zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen.
Er erörtert die politische Entwicklung und fasst dazu Beschlüsse.
Ferner berät er den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information
über und die Koordination von Planungen der Kreisverbände, des
Landesvorstandes und der Landtagsfraktion. Er unterstützt den Landesvorstand
bei der Vorbereitung der Landesdelegiertenkonferenz und beschließt
eine Empfehlung zur Verabschiedung des Haushalts des Landesverbandes.
Ferner befasst er sich mit allen Angelegenheiten, die die Landesdelegiertenkonferenz
an ihn delegiert. Seine Beschlüsse können nur durch die
Landesdelegiertenkonferenz, den Landesparteirat oder eine Urabstimmung
aufgehoben werden.
Je angefangene 250 Mitglieder, die in einem Kreisverband Mitglied sind, stellt der betreffende Kreisverband 1 DelegierteN. Der Kreisverband Köln hat derzeit also 4 LPR-Delegierte.
Der LPR fand in den letzten JAhren etwa 3 mal jährlich statt.










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