Diskussionsprozess zur Ratslistenaufstellung initiieren
Antrag an die Mitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Köln, vom 17. Januar 2011
Antragssteller: Kreisvorstand, Personalentwicklungskommission
Antrag
Die Kreismitgliederversammlung der Kölner Grünen möge beschließen:
Der Kreisverband der Kölner Grünen beginnt heute einen Diskussionsprozess über die Gestaltung der Ratslistenaufstellung unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob und in welcher Weise die Amtszeit von kommunalen MandatsträgerInnen begrenzt werden sollte oder nicht. Hierbei sollen unterschiedliche, von der Personalentwicklungskommission (PEK) der Kölner Grünen vorgestellten Varianten diskutiert werden. Diese können im Rahmen des weiteren Diskussionsprozesses ergänzt und präzisiert werden.
Mit der Umsetzung dieses Prozesses wird die PEK beauftragt. Die PEK stimmt sich dabei regelmäßig sowohl zum Arbeitsfortschritt als auch zu den Inhalten (z. B. Vorschläge und angestrebte Maßnahmen) mit dem Kreisvorstand ab. Der Diskussionsprozess soll transparent und so organisiert werden, dass möglichst alle interessierten Mitglieder daran partizipieren können.
Gleichzeitig sollen im Rahmen des Diskussionsprozesses auch verschiedene Modelle zur Förderung des Engagements und der langfristigen Einbindung junger bzw. und neuer Mitglieder des Kreisverbands Köln erörtert werden.
Die Umsetzung des Diskussionsprozesses erfolgt entlang der durch die PEK vorgestellten Leitlinien. Alle Mitglieder, Gliederungen, Gremien und Fraktionen werden aufgefordert, sich hieran aktiv und konstruktiv zu beteiligen.
Auf Grundlage dieses Diskussionsprozesses soll eine Kreismitgliederversammlung Ende 2011 einen Beschluss fassen.
Satzungsänderungsantrag zur Vergrößerung des Vorstands
Satzungsänderungsantrag an die Kreismitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Köln, vom 17. Januar 2011
Antragsteller: Kreisvorstand
Antrag
Es wird beantragt, § 12 Abs. (2) der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Köln in der aktuellen Fassung vom 10. März 2008 zu ändern von
- bisherige Fassung -
„§ 12 Vorstand (…)
(2) Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern: Zwei Vorsitzenden, dem/der KreiskassiererIn und drei BeisitzerInnen.“
in
- neue Fassung (Veränderungen hier hervorgehoben) -
„§ 12 Vorstand (…)
(2) Der Vorstand besteht aus bis zu acht Mitgliedern: Zwei Vorsitzenden, dem/der KreiskassiererIn und bis zu fünf BeisitzerInnen.“
zu ändern. Dadurch vergrößert sich der bestehende Kreisvorstand des Kreisverbandes Köln um zwei Mitglieder auf insgesamt acht Mitglieder.
Es wird beantragt, auf der nächsten Kreismitgliederversammlung die neuen Mitglieder des Kreisvorstandes zu wählen.
Begründung
Der Kreisverband Köln verzeichnet seit einiger Zeit einen stetigen Mitgliederzuwachs – ausgegangen von einer ohnehin schon beachtlichen Größe nähern wir uns damit langsam an die 1.000er-Marke bei unseren Mitgliedern an. Zudem sind wir Grünen in der Großstadt Köln seit 2009 Teil einer rot-grünen Koalition. Dadurch entstehen zusätzliche Aufgaben und Verpflichtungen, die die Mitglieder des Kreisvorstandes bewältigen müssen. Um diesen Herausforderungen adäquat begegnen zu können, hält es der Vorstand auf Basis der bisherigen Erfahrungen in den letzten Monaten für notwendig, den bestehenden Vorstand um bis zu zwei weitere Besitzer zu erweitern. Dadurch kann eine verbesserte Handlungsfähigkeit des Vorstandes in einem wachsenden Kreisverband und in einer Großstadt mit hohem Grünen Wähleranteilen sicher gestellt werden. Die Grünen Köln würden sich damit auch der personellen Ausstattung anderer Parteien in Köln annähern.
Die Mitglieder des Kreisvorstandes üben ihre Ämter – wie andere Parteiämter und Mandate – ehrenamtlich aus. Grünes (Partei-) Engagement sollte demnach auch weiterhin mit Berufstätigkeit, Familie und anderem Engagement vereinbar bleiben. Dies ist nur möglich, wenn wir weiterhin dafür Sorge tragen, dass dieses Ehrenamt auch zeitlich leistbar bleibt. Damit setzen wir zudem Erkenntnisse aus der Vorbereitung und Arbeit der Personalentwicklungskommission um.
Der Vorstand strebt im Anschluss an eine Erweiterung eine verbesserte Arbeits- und Aufgabenteilung an, um das Potential eines vergrößerten Vorstandes optimal ausnutzen zu können.
Antrag zur Erstattung von Fahrtkosten zu Arbeitsgemeinschaften der Grünen NRW
Die KMV der Kölner Grünen möge beschließen:
„Der Kreisverband der Kölner Grünen begrüßt und unterstützt das Engagement seiner Mitglieder in den Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) der Grünen in NRW. Um allen Mitgliedern eine Teilnahme an diesen LAGen zu ermöglichen, ist eine Erstattung von Fahrtkosten des ÖPNV zu den Sitzungen unter folgenden Bedingungen möglich:
Erstattet werden Fahrtkosten nur für Personen, die folgende drei Kriterien erfüllen:
Die Mitglied des Kreisverbands der Kölner Grünen sind
Die einen Antrag auf Erstattung vor der Teilnahme an einer LAG-Sitzung an den Kreisvorstand der Kölner Grünen gestellt haben
Denen es nicht aus eigenen Mitteln möglich ist, die Fahrtkosten aufzubringen. Dies gilt pauschal für SchülerInnen, StudentInnen und EmpfängerInnen von Hartz IV. AntragsstellerInnen, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, müssen Ihren Antrag kurz begründen. Über die Zulassung entscheidet der Kreisvorstand der Kölner Grünen.
Mitglieder des Kreisverbandes, die das 3. Kriterium nicht erfüllen, können die Fahrtkosten dann erstattet bekommen, wenn die Teilnahme an der LAG-Sitzung einen direkten Nutzen für Veranstaltungen, Diskussionen oder ähnliches des Kreisverbands Köln bietet. Dies muss in einem kurzen Antrag an den Kreisvorstand vor Teilnahme an der LAG-Sitzung begründet werden.
Fahrtkosten mit dem Auto oder die Nutzung eines Fernverkehrszuges werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet. Der Kreisverband der Kölner Grünen appelliert an die AntragsstellerInnen, sich um günstige Zugtickets (Gruppentickets, Frühbucherrabatt, Bahncard) zu bemühen. Bei der Organisation von Gruppenreisen ist die Geschäftsstelle der Kölner Grünen allen Mitgliedern des Kreisverbandes (auch den nicht antragsberechtigten) behilflich.
Nach Ablauf von einem Jahr soll der Beschluss hinsichtlich seiner Auswirkungen bewertet werden.“
Begründung:
Eine aktive Teilnahme von Kölner Kreisverbandsmitgliedern in den Landesarbeitsgemeinschaften nützt dem gesamten Kreisverband, da so eine gute Verzahnung von landespolitischen und kommunalpolitischen Themen gewährleistet werden kann und innovative Ideen, die auf Landesebene oder in anderen Kreisverbänden entstehen, die Kölner Kommunalpolitik bereichern können. Auf der anderen Seite muss dieser Beschluss folgendem Fakt Rechnung tragen: Der Kreisverband Köln hat 950 Mitglieder, der Landesverband der NRW-Grünen hat 25 LAGen, die mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten in NRW tagen. Diese Umstandsbeschreibung macht klar, dass eine völlige und pauschale Erstattung aller LAG-Fahrtkosten für alle Kreisverbandsmitglieder zu einem unkalkulierbaren Kostenfaktor für den Kreisverband würde. Die oben beschriebene Regelung zielt deshalb darauf ab, gerade den Mitgliedern eine Teilnahme an LAG-Sitzungen zu ermöglichen, die dies aus eigenen finanziellen Mitteln nicht bewerkstelligen können. Darüber hinaus soll die Teilnahme an den LAG-Sitzungen gefördert werden, die einen direkten Zusammenhang zur Kölner Politik besitzen.










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