Beratungshilfe
Die BDK möge beschließen:
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und die Gerichtskostenfreiheit in Sozialrechtsverfahren sind wichtige Mittel der sozialen Sicherung und der effektiven Kontrolle der Sozialverwaltung. Sie ermöglichen es auch einkommensschwachen Menschen rechtlichen Rat und wenn nötig gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die BDK von Bündnis 90/ Die Grünen fordert, dass diese Instrumente eines funktionierenden und sozialen Rechtsstaats erhalten und ausgebaut werden. Bestrebungen, die Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Gerichtskostenfreiheit in Sozialrechtsverfahren einzuschränken oder abzuschaffen wird sich Bündnis 90/ Die Grünen auf allen politischen Ebenen entgegenstellen.
Begründung:
Die Ausgaben für die Beratungshilfe und die Kosten für Sozialgerichtsverfahren sind im Zuge der Hartz-IV-Regelungen 2004 sprunghaft angestiegen. Im August 2008 ist das 50.000. Gerichtsverfahren in Sachen "Hartz IV" beim Berliner Sozialgericht – dem größten seiner Art – eingegangen. Vor dem Berliner Sozialgericht sind 46 % der eingereichten Klagen erfolgreich. (Quelle – Web-Seite des Sozialgerichts Berlin http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/). Rechnet man die Fälle hinzu, die sich im Widerspruchsverfahren und informell zu Gunsten der Betroffenen erledigen war jeder zweite Harz IV Bescheid in Berlin der angefochten wurde falsch. Die Zahlen sind exemplarisch für die Situation in ganz Deutschland.
Den mit der Widerspruchs- und Klageflut einhergehenden Kosten bei Gerichten und Behörden will die Bundesregierung und einige Landesregierungen aber nicht dadurch begegnen, dass die Regelungen des Sozialgesetzbuches II im Sinne einer sozialen und bürgernahen Leistungsgewährung und Antragsbearbeitung vereinfacht werden und das dafür zuständig Personal bei ARGEn und JobCentern besser geschult wird, sondern indem die Kontroll- und Klagemöglichkeiten beschnitten und der Weg zum Anwalt oder Gericht erschwert werden.
Am Freitag den 10.10.2008 beschloss der Bundesrat ein Gesetzentwurf mit dem die Voraussetzungen für die Beratungshilfe eingeschränkt und der Eigenbeitrag heraufgesetzt werden soll. Auch Pläne, die Gerichtskostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren abzuschaffen – die es 2006 schon einmal gab – wurden wiederbelebt. Diese Bestrebungen müssen wir verhindern.
Unverzichtbarer Bestandteil eines sozialen Rechtsstaates ist der unkomplizierte und finanzierbare Zugang zu qualifizierten Rechtsberatern und den Gerichten, dafür braucht es Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und die Gerichtskostenfreiheit in Sozialrechtsverfahren. Diese Institute sind auszubauen und nicht einzuschränken.
AntragstellerInnen: Stefan Senkel (KV Pankow); Kirsten Wiese (KV Friedrichshain-Kreuzberg); Markus Kurth (KV Dortmund); Petra Nibbe (KV Steglitz-Zehlendorf); Andreas Otto (KV Pankow); Jasenka Villbrandt (KV Tempelhof-Schöneberg); Jochen Esser (KV Charlottenburg); Christian Meyer(KV Holzminden); Corina Genuit (KV Vulkaneifel); Jürgen Roth (KV Tempelhof-Schöneberg); Michael Schröter (KV Steglitz-Zehlendorf); Maren Schellenberg (KV Steglitz-Zehlendorf); Jan Schrecker (KV Pankow); Ingmar Wichert (KV Ennepe-Ruhr); Manuel Emmler (KV Berlin-Mitte); Sebastian Basedow (KV Berlin Mitte); Jörg Rupp (KV Karlsruhe); Rüdiger Brandt (KV Friedrichshain-Kreuzberg); Ulle Schauws (KV Krefeld); Timo Hinrichs (KV Emsland-Nord) und weitere







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