Demokratie braucht Transparenz - Unlauteren Lobbyismus wirksam bekämpfen

28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt

V-15 Verschiedenes

Antragsteller/innen:    Volker Beck u.a.

Demokratie braucht Transparenz - Unlauteren Lobbyismus wirksam bekämpfen

Die BDK möge beschließen:

Die Organisation von Interessen gehört zur Demokratie. Der Austausch von Meinungen ist Kernbestandteil einer pluralistischen Gesellschaft. Daher sind auch der Lobbyismus und sein Ansinnen, Interessen in der Gesellschaft in organisierter Form zu kanalisieren und bei den politischen Entscheidungsträgern und in der Öffentlichkeit für deren Umsetzung zu werben, legitimer Bestandteil einer demokratischen Zivilgesellschaft und nicht per se anrüchig.

Wenn die Durchsetzung von Interessen gegenüber der Legislative und Exekutive mit illegiti-men Vorteilen oder Geldzahlungen einhergeht, werden die Regeln einer fairen Wahrneh-mung von Interessen verletzt.  Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mausche-leien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören das Vertrauen in die Poli-tik. Ziel muss es sein, derartige Erscheinungsformen bereits im Ansatz zu verhindern. Das beste Mittel gegen Korruption und unlautere Einflussnahme ist die Herstellung größtmögli-cher Transparenz. Letzteres lag der von Bündnis 90/Die Grünen in der rot-grünen Koalition mitgetragenen und angestoßenen Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages zugrunde. Mit den dadurch ermöglichten Veröffentlichungen von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften ist nachvollziehbar, welcher Abgeordnete welche Einkünfte aus welcher Quelle bezieht. Durch Transparenz werden bestimmte Einflüsse neut-ralisiert und manche Versuchung kann gar nicht erst entstehen.

Dennoch besteht auch in anderen Bereichen erheblicher Handlungsbedarf. Der Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse nimmt ständig zu. Verflechtungen von Po-litik und Wirtschaft drohen die Gemeinwohlverpflichtung der Exekutive zu untergraben. Von der Wirtschaft und Verbänden entsandte externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in Bundesministerien zum Teil Leitungsfunktionen wahrgenommen und an Leitungsvorlagen mitgearbeitet, ohne dass es für Dritte ersichtlich war.

Ehemalige Regierungsmitglieder sowie parlamentarische Staatssekretärinnen und Staats-sekretäre, die nahtlos in herausragende Positionen von Wirtschaft und Verbänden wechseln, lassen den Verdacht der Vetternwirtschaft aufkommen, wenn es sich um Tätigkeitsbereiche handelt, die im Zusammenhang mit ihrer früheren exekutiven Verantwortung stehen.

Ausufernde Nebentätigkeiten oder die Annahme einer Vielzahl von Aufsichtsratsmandaten können die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit eines Abgeordneten gefährden.

Um das Ansehen von Politik und das Vertrauen der Menschen in Politik wieder zu gewinnen, brauchen wir klare Regelungen, die unlauteren Einflussnahmen auf politische Prozesse durch wirtschaftliche Interessen entgegenwirken.

Daher fordern Bündnis 90/Die Grünen:

1. Einführung eines öffentlichen Lobbyistenregisters

a. Auf Bundesebene wird ein verbindliches Lobbyistenregister eingeführt. Mit ihm soll der organisierte Einfluss auf die staatliche Willensbildung durch Kontakte zu Regie-rung und Parlament transparent gemacht werden. Die Einführung erfolgt durch Ge-setz und soll durch einen Verhaltenskodex für Lobbyisten konkretisiert werden. In dem Verhaltskodex sind Regeln enthalten, wie sich Lobbyisten bei der Wahrneh-mung ihrer Aufgaben verhalten sollten. So wird darin unter anderem festgelegt, dass sich Lobbyisten nicht auf unehrliche Weise Informationen von Exekutive und Legislative beschaffen oder zu beschaffen versuchen und dass Beamte nicht zu rechtswidrigem Verhalten in Bezug auf die Vorschriften für das Register durch Lob-byisten verleitet werden sollen.

b. Das Register gilt für Bundestag und Bundesregierung gleichermaßen; die bisherige vom Deutschen Bundestag geführte „Öffentliche Liste der registrierten Verbände und deren Vertreter“ wird dadurch ersetzt.

c. Die Eintragung in das Register für Lobbyisten ist obligatorisch und unabhängig von der Organisationsform. Eingetragen werden sowohl Daten zu den Arbeitgebern von Lobbyisten (Unternehmen, Verbände, Vereinigungen etc.) als auch Daten zu den handelnden Akteuren (Lobbyisten) selbst. Die hinter den Lobbyisten stehenden Unternehmen, Vereinigungen und sonstigen Institutionen müssen Angaben zu ihren finanziellen Aufwendungen machen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Institutionen, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Einscheidun-gen besteht, müssen auch die mitgliedschaftliche Struktur, ihr Gesamtbudget und ihre Hauptfinanzierungsquellen angeben. Um die Praktikabilität des Registers in ei-ner ersten Phase auszutesten, kann vorgesehen werden, dass die vorgenannten Angaben teilweise erst ab einer bestimmten Grenze der Erheblichkeit gemacht werden müssen.

d. Jedweder Zugang von Lobbyisten zu Bundesministerien und nachgeordneten Bun-desbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal ist, sofern eine Lobby-tätigkeit beabsichtigt ist, nur nach einer Registrierung möglich. Die unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive für den Bundestag (Ge-setzentwürfe, Unterrichtungen u.ä.) durch Lobbyisten ist zu dokumentieren und für den weiteren Beratungsprozess transparent zu machen (Footprint-Prinzip).

Der Zugang von Lobbyisten zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages ist, sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist, nur nach einer Registrierung möglich (Ausgabe von Hausausweisen).

Der Kontakt zum einzelnen Abgeordneten oder zu Fraktionen muss unabhängig von einer Registrierung möglich sein.

e. Das Lobbyistenregister ist öffentlich und für jede Bürgerin und jeden Bürger kos-tenlos einsehbar. Es wird von der Bundestagsverwaltung gepflegt, ständig aktuali-siert, im Internet veröffentlicht. Das Register muss verständlich aufgebaut sein und intelligente Recherche- und Filterfunktionen aufweisen.

f. Verstöße gegen die Registerregelungen und den Verhaltenskodex sind sanktions-bewehrt. Sie führen über Verwarnungen und Bußgelder bis hin zur vollständigen Streichung aus dem Register und damit zum Verlust der Zugangs und der Ein-flussmöglichkeiten.

g. Die Regelungen zum Lobbyistenregister sollen ein Jahr nach Inkrafttreten evaluiert und anschließend angepasst und erweitert werden.

2. Mehr Transparenz bei der Beschäftigung von externen Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern in Bundesbehörden

Die Regelungen der Bundesregierung zur Beschäftigung sogenannter externer Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter in Bundesbehörden sind unzureichend und müssen um folgende Punkte ergänzt werden: Der Einsatz externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist öffentlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Entsprechende Veröffentlichungen und Berichte erfolgen im Internet und in anderer geeigneter Form.

Die unmittelbare und mittelbare Mitarbeit von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Gesetz- und anderen Rechtsetzungsakten sowie an Leitungsvorlagen, in Vergabeverfahren und in Bereichen, die konkrete Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle berühren, ist - ebenso wie die Repräsentation der Behörde durch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich unzulässig. Auf eine unmittelbare und mittelbare Mitarbeit von externen Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern an Vorlagen der Exekutive für das Parlament (Gesetzentwürfe, Unterrichtungen, Berichte u.ä.) ist im betreffenden Dokument selbst hinzuweisen (Einführung eines Footprint-Prinzips).

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihren Status gegenüber Dritten in jedem Fall offen zu legen.

3. Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und ausge-schiedene Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre

Nimmt ein Mitglied der Bundesregierung bzw. eine Parlamentarische Staatssekretärin oder ein Parlamentarischer Staatssekretär in einem gewissen Zeitraum nach seinem bzw. ihren Ausscheiden aus dem Amt eine Tätigkeit auf, hat der bzw. die Betreffende diese Tätigkeit der Bundesregierung anzuzeigen. Die Bundesregierung hat die Aufnahme der Tätigkeit zu untersagen, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der vorherigen Tätigkeit steht und zu einer Interessenkollision zwischen staatlichen Interessen und dem Interesse des Ausgeschiedenen führt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht sollen mit adäquaten Sankti-onen belegt werden. Bezüglich der Länge des Zeitraums erscheint eine Orientierung an den bundesbeamtenrechtlichen Vorschriften angemessen, die einen Genehmigungsvorbehalt für eine Spanne von 5 Jahren ab Ausscheiden aus dem Amt vorsehen.

4. Überarbeitung der Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten

Die nach den Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete bereits jetzt bestehende Mög-lichkeit, von Abgeordneten mit beratenden Nebenberufen Branchenangaben zu deren Man-danten verlangen, muss endlich umgesetzt werden.

Abgeordnete, die Gesellschafter einer Gesellschaft sind, werden künftig verpflichtet, Anga-ben zu den Geschäftspartnern der Gesellschaft und zu den von diesen an die Gesellschaft gezahlten Vergütungen zu machen. Dies gilt zumindest für diejenigen Abgeordneten, die alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft sind. Bei der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte werden nach der Stufe von 7.000 EURO weitere Stufen eingeführt (z.B. Stufe 4 > 14.000 EURO, Stufe 5 > 20.000 EURO, Stufe 6 > 50.000 EURO).

5. Einführung eines Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Die Bundesrepublik Deutschland muss das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates vom 27. Januar 1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 9. Dezember 2003 endlich in innerstaatliches Recht umsetzen: Danach wird der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung – neben der bestehenden Vorschrift des Stimmenkaufs – ins Strafgesetzbuch übernommen. Die Beratungen über einen entspre-chenden Gesetzentwurf, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag einge-bracht hat, sollen zügig fortgesetzt werden.

6. Stärkung des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof wird als Kontrollinstanz der öffentlichen Verwaltung gestärkt.

7. Sponsoring von Ministerien

Das Sponsoring von Ministerien durch private Organisationen und Personen wird offengelegt und der Höhe nach eingeschränkt.

Begründung:

Die zunehmende Tätigkeit von Lobbyisten im politischen Geschäft sorgt immer wieder für öffentliche Diskussionen. Allein in Brüssel sollen nach einem Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments etwa 15.000 Lobbyisten und 2.500 Lobbyorganisationen tätig sein. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei die Frage, inwie-weit politische und administrative Entscheidungen von außen unsachgerecht beeinflusst werden, inwieweit die eigentlich Verantwortlichen nicht mehr selbst die Fäden des Handelns in ihren Händen halten.

Ziel des Antrags ist es nicht, den zwischen der Verwaltung auf der einen Seite und der Wirt-schaft, den Verbänden und anderen Organisationen auf der anderen Seite notwendigen und belebenden Wissens- und Erfahrungstransfer generell zu unterbinden. Das kann in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft nicht gewollt sein. Unlautere Erschei-nungsformen des Lobbyismus sollen nicht allein mit Verboten, sondern vor allem mit der Herstellung größtmöglicher Transparenz bekämpft werden. Transparenz ist die beste Prä-vention gegen korrupte Erscheinungsformen. Es gilt, bereits jeden Anschein von Interes-senskonflikten von vornherein zu vermeiden.

Die vorliegende Initiative knüpft an den Antrag „Verflechtung von Politik und Wirtschaft ver-ringern! Lobbyismus transparent machen!“, der auf der 27. Bundesdelegiertenkonferenz 2007 von Mitgliedern der Kreisverbände Gütersloh, Dortmund, Essen, Köln, Höxter, Gelsen-kirchen, Hagen, Vulkaneifel, Münster, Kiel und südliche Weinstraße gestellt und an die Bun-destagsfraktion überwiesen wurde, an. Mit ihr werden die Forderungen des bisherigen An-trages nach ausführlichen Beratungen und Anhörungen in der Fraktion konkretisiert.

Zu Forderung 1

Auf europäischer Ebene wird seit Längerem die Einführung eines Lobbyistenregisters disku-tiert, in das sich alle Lobbyisten eintragen und bestimmte Angaben machen sollen. Die EU-Kommission hat im Mai 2008 ein Register eingeführt, in das sich Interessenvertreter freiwillig eintragen können. Das Europäische Parlament hat sich indes für ein für Rat, Kommission und Parlament gleichermaßen geltendes, verbindliches Register stark gemacht.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen führte im August 2008 eine Anhörung zum Thema Einführung eines Lobbyistenregisters durch. Dabei wurde deutlich, dass die Einfüh-rung eines verbindlichen Registers auch von einem Großteil der Lobbyisten und Lobbyisten-verbände selbst positiv bewertet wird.

Die Umsetzung soll in einem gestuften Verfahren erfolgen: Zunächst werden Ausnahmere-gelungen in größerem Umfang zugelassen. Nach einem Jahr sollen die Vorschriften zum Register evaluiert und weiter angepasst werden. Dieses Vorgehen ermöglicht, Erfahrungen zu sammeln und darauf adäquat reagieren zu können.

Zu Forderung 2

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in nicht unerheblichem Umfang in Bundes-ministerien tätig. Dies wird in einem entsprechenden Bericht des Bundesrechnungshofes deutlich belegt. Hiernach waren externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Erarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen, sonstigen Regelungen, an Vergabeverfahren und an Leitungsvorlagen beteiligt. So arbeiten zum Beispiel im Bundesfinanzministerium ein Be-schäftigter der Deutsche Börse AG am Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz und eine Beschäftigte an der Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesenge-setzes mit. In anderen Einzelfällen wurden sogar Führungsfunktionen wahrgenommen.

Die Bundesregierung hat im Sommer 2008 Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit exter-nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlassen. Dies geschah in Folge von parlamentari-schen Initiativen bündnisgrüner Abgeordneter und der grünen Bundestagsfraktion des Deut-schen Bundestages. Die Regelungen sind ein erster Schritt, sie reichen jedoch nicht aus, lassen zu viele Hintertürchen offen und müssen wie oben dargestellt verschärft werden.

Zu Forderung 3

Mit der Forderung wird eine Regelung vorgeschlagen, wie mit ausgeschiedenen Regie-rungsmitgliedern, die eine Nachfolgetätigkeit vor allem in der Wirtschaft annehmen, umge-gangen werden sollte. Die Karenzregelung ist der im Bundesbeamtenrecht enthaltenen nachgebildet und gilt sowohl für Mitglieder der Bundesregierung als auch für Parlamentari-sche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Hinsichtlich der Länge Karenzzeit ist zu be-achten, dass diese vor dem Hintergrund des Grundrechts der Berufsfreiheit verhältnismäßig sein muss. Dies muss in den parlamentarischen Beratungen hinreichend geprüft und be-rücksichtigt werden. Je länger die Tätigkeit zurück liegt, umso höher dürfte die Begrün-dungsbedürftigkeit der Beschränkung der Berufsfreiheit sein. Sie ist aber insbesondere dann leichter zu rechtfertigen, wenn das ausgeschiedene Regierungsmitglied ohnehin noch Über-gangsgelder bezieht.

Zu Forderung 4

Das Mandat soll im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen. Die Bürgerinnen und Bürger können nach der jetzigen Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Nebenein-künften selbst entscheiden, ob sie einem Abgeordneten, der viele Nebentätigkeiten ausübt  und viele Nebeneinkünfte hat, das Vertrauen schenken wollen.

Die große Koalition hat bislang nichts unternommen, den Transparenzgedanken bei den Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten zu stärken. Im Gegenteil, sie nutzt jede Gelegenheit, um ihn immer wieder in Zweifel zu ziehen. Dabei hat das Bundesverfas-sungsgericht die von der rot-grünen Koalition verschärften Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften, die in den Verhaltensregeln niedergelegt sind, als verfassungsgemäß bezeichnet. Es gilt, die Transparenz weiter zu stärken und diese gerade im Hinblick auf die beratenden Tätigkeiten (Rechtsanwälte) und im Hinblick auf Tätigkeiten, die in Gesellschaf-ten stattfinden, an denen Abgeordnete beteiligt sind, auszubauen.

Zu Forderung 5

Die Bundestagtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Straftatbestands der Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten („Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten“, Bundestagsdrucksache 16/6726) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er wurde im September 2008 in erster Beratung im Plenum des Parlaments behandelt und befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen. Mit ihm werden die Vorgaben internationaler Überein-kommen in deutsches Recht umgesetzt.

Zu Forderung 6

Der Bundesrechnungshof leistet bei der Kontrolle der Verwaltung einen nicht zu unterschät-zenden Beitrag. Seine Rechte und Ressourcen gilt es zu stärken und auszubauen. In einem parlamentarischen Verfahren soll geprüft werden, in welchen Bereichen dies konkret ge-schehen kann.

Zu Forderung 7

Zum Sponsoring gehören alle finanziellen Zuwendungen für Aktionen und Maßnahmen der Ministerien, zum Beispiel die finanzielle Unterstützung von Kampagnen, von Personal und Dienstleistungen u.ä.

AntragstellerInnen: Volker Beck (KV Köln), Wolfgang Wieland (KV Berlin-Mitte), Arndt Klocke (KV Köln), Josef Winkler (KV Rhein-Lahn), Silke Stokar (RV Hannover), Monika Düker (KV Düsseldorf), Christian Schirmer (KV Köln), Stefan Peil (KV Köln), Manfred Waddey (KV Köln), Christian Meyer (KV Holzminden), Kerstin Ciba (KV Köln), Kai Gehring (KV Essen), Monika Lazar, (KV Leipzig Land), Roland Appel, (KV Bonn), Marion Lüttig (KV Köln), Harald Grünau (KV Pader-born), Irmingard Schewe-Gerigk (KV Ennepe-Ruhr), Christian Michalak (KV Bochum), Christian Meyer (KV Holzminden), Dino Renvert (KV Bonn)