Antrag: Regularien für die Ratsfraktion in der Ratsperiode 2009-2014
Antrag zur Mitgliederversammlung am 16/17.01.2009 Grüne Köln
TOP 4: Regularien für die Ratsfraktion in der Ratsperiode 2009-2014
Antragsteller: Kreisvorstand
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Regularien für die Ratsfraktion in der Ratsperiode 2009-2014:
Der Mittwochskreis
Der Mittwochskreis gibt sich eine schriftlich zu fixierende Geschäftsordnung, die folgenden Grundsätzen entspricht:
1.Der Mittwochskreis ist das Entscheidungsorgan der Ratsfraktion. Er tagt außerhalb der Ratsferien wöchentlich, in der Regel mittwochs. Wenn nicht besondere Gründe dem entgegenstehen, tagt er öffentlich.
2.Der Mittwochskreis besteht aus
den Ratsmitgliedern von Bündnis 90 / Die Grünen
den BezirksvertreterInnen von Bündnis 90 / Die Grünen
den vom Mittwochskreis gewählten sonstigen MandatsträgerInnen (sachkundige BürgerInnen und EinwohnerInnen, Aufsichtsräte u.ä.)
den Kreisvorstandsmitgliedern
den regelmäßig im Plenum des Mittwochskreis Mitarbeitenden
3.Die Arbeitgeberfunktion gegenüber den Angestellten der Grünen Ratsfraktion nehmen die Ratsmitglieder wahr.
4.Die Wahl des Fraktionsvorstandes, sowie die Besetzung der Ausschüsse und sonstiger Gremien kann nicht gegen die Mehrheit der Ratsmitglieder erfolgen.
5.Der Mehrheit der Ratsmitglieder steht ein Vetorecht mit einwöchentlich aufschiebender Wirkung gegen Entscheidungen des Mittwochskreises zu, das von diesem mit Zweidrittelmehrheit zurückgewiesen werden kann.
6. Bezirksfraktionen
a.Sofern Differenzen zu kommunalpolitischen Fragen zwischen einer Bezirksfraktion und der Ratsfraktion entstehen, ist die Ratsfraktion verpflichtet, mit der betroffenen Bezirksfraktion eine Verständigung zu suchen.
b.Auf Wunsch der Bezirksfraktion wird bei Konflikten eine gemeinsame Versammlung im betroffenen Bezirk einberufen.










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