Wahlverfahren bei der Listenaufstellung zum Stadtrat 2009 auf der MV am 16./17.01.2009
Antrag an die Mitgliederversammlung am 16./17.01.2009 TOP 6.5.
1. Wahlberechtigt sind (gesetzliche Vorgaben)
Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen, die seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnen (unabhängig davon, ob sie Mitglied im Kreisverband Köln sind) Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet UND EU-Staatsbürgerschaft haben.
2. Gewählt werden können (gesetzliche Vorgaben)
- Personen, die am Wahltag (wahrscheinlich 07.06.2009) das 18. Lebensjahr vollendet und EU-Staatsbürgerschaft haben UND
- die am Wahltag (wahrscheinlich 07.06.2009) seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnen (unabhängig davon, ob sie Mitglied im Kreisverband Köln sind)
3. Die Plätze 1 bis 20 werden einzeln gewählt. Die ungeraden Plätze sind Frauenplätze, die geraden offene Plätze.
4. a)Bei der Einzelwahl können beliebig viele kandidieren. Jede/r Wählerin hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
b)Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Beim zweiten Wahlgang sind nur diejenigen KandidatInnen zugelassen, die 15% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Berechtigte KandidatInnen können zurückziehen. Gewählt ist auch im zweiten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
c) Erreicht auch diesmal niemand diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten KandidatInnen statt. Gewählt ist im dritten Wahlgang, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Ist allerdings die Zahl der Enthaltungen und Nein-Stimmen größer als die Stimmen für den Bestplatzierten bzw. die Bestplatzierte, wird der Wahlgang neu eröffnet.
5. Vorstellung und Befragung der KandidatInnen
Jede/r KandidatIn kann sich bei der Kandidatur für Platz 1 bis 3 acht Minuten lang vorstellen, ab Platz 4 gelten fünf Minuten, ab Platz 25 drei Minuten. Nachdem sich die KandidatInnen vorgestellt haben, können Fragen an bestimmte KandidatInnen gerichtet werden. Diese werden schriftlich an das Präsidium geleitet und von diesem verlesen. Je KandidatIn werden 3 Fragen gelost. Für ihre Beantwortung stehen 3 Minuten zur Verfügung.
Am 16. Januar durchgefallene Kandidatinnen haben am 17. Januar die Gelegenheit zu einer Kurzvorstellung von einer Minute, um sich damit wieder in Erinnerung zu rufen.
6. 46 Plätze
Die Mitgliederversammlung strebt an, dass mindestens 46 Plätze gewählt werden,
um Reservelistenplätze für die absolute Mehrheit im Kölner Stadtrat bereit zu halten.
7. Weitere Mitgliederversammlung am 9. März
Auf der Mitgliederversammlugn sollen die ersten 20 Plätze gewählt werden. Danach entscheidet die Versammlung, ob und nach welchem Verfahren weiter gewählt wird. Auf einer weiteren Mitgliederversammlung können weitere Listenplätze gewählt werden. Diese wird nach derzeitigem Stand am 9. März 2009 stattfinden. Auf dieser Mitgliederversammlung sollen auch die WahlkreiskandidatInnen gewählt werden.
Antragsteller: Kreisvorstand, 12.01.2009










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