Antrag zu Antragsfristen (Geschäftsordnung)

AntragstellerInnen: Sabine Pakulat, Ossi Helling, Diana Siebert, Christian Schirmer, Kreisvorstand der Kölner Grünen

Antrag zur Erneuerung der Regelung von Antragsfristen

Der §5 der Geschäftsordnung der Kölner Grünen  wird wie folgt erweitert:

(Derzeit gültige Passagen NICHT kursiv, neuer Text (Antragstext) kursiv:)

Neuer Paragraph 5 dann:

§5 Anträge [Streichen: "zur Geschäftsordnung"]
(1). Jedes Mitglied kann einzeln Anträge an die Mitgliederversammlung bis zu 4 Werktage vor der Versammlung stellen.
(2). Bis zum Beginn und auf der Versammlung sollten nur Anträge, die sich mit akut auftauchenden Themen beschäftigen, eingereicht werden dürfen. Sie müssen von mindestens 1% der Mitglieder oder 2 Ortsverbänden oder vom Kreisvorstand unterzeichnet sein.
Dies gilt nicht für Änderungsanträge.
(3). Die Mitgliederversammlung kann mit absoluter Mehrheit Anträge zulassen, die die unter "2." genannten Bedingungen nicht erfüllen.

(4, bisher 1) Zu einem Geschäftsordnungsantrag erteilt das Präsidium vorrangig das Wort. Der Antrag muss sich auf den Verlauf oder das Verfahren des aktuellen Tagesordnungspunktes beziehen.
(5, bisher 2) In der Regel ist für einen Geschäftsordnungsantrag neben der Antragsbegründung nur eine Gegenrede möglich. Die Versammlung kann beschließen, die Debatte über einen Geschäftsordnungsantrag zu eröffnen. Für Antragsbegründung, Gegenrede und Beiträge in Geschäftsordnungsdebatten ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.

Begründung:
Bislang konnte jedes Mitglied jederzeit Anträge zu jedem Thema stellen. Dies wirkt auf den ersten Blick sehr basisdemokratisch.
Es ist aber viel demokratischer, wenn sich die eine KMV besuchenden Mitglieder rechtzeitig über das von einem Antrag berührte Thema informieren können. Das ist besonders für die "einfachen" Mitglieder ohne Amt oder Mandat wichtig. Daher sollte in der Regel jeder Antrag 4 Tage vor einer Mitgliederversammlung gestellt werden.
Etwaige Änderungs- und Gegenanträge können dann ebenfalls rechtzeitig vorbereitet und gestellt werden. Der betreffende Antrag kann dann auf der Mitgliederversammlung insgesamt solider behandelt werden.