Pressemitteilung vom 3.9.98

 

Oberstadtdirektor a.D. Ruschmeier – Verdacht auf Interessenkollisionen?


Seit etwa 5 Monaten ist Herr Ruschmeier nicht mehr Oberstadtdirektor von Köln.

Gemäß § 75b II Landesbeamtengesetz muß der Rat einem ehemaligen Beamten mit Versorgungsbezügen eine Erwerbstätigkeit untersagen, wenn diese dienstliche Interessen beeinträchtigt.

Herr Ruschmeier hat stets für sich in Anspruch genommen, dienstliche, persönliche und wirtschaftliche Interessen Dritter trennen zu können. Jetzt gibt es ernstlichen Anlaß, an dieser Fähigkeit zu zweifeln. Eine Prüfung ist daher notwendig.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens durch einen renomierten Öffentlichkeitsrechtler. Das Gutachten soll die Frage klären:

 

Z.B.: Die Vorlage DS 607/098, Titel "Stadtbahnhaltestelle Appellhofplatz, Breite Straße/Neven-DuMont-Straße" (s.Anlage), schlußgezeichnet am letzten Arbeitstag (22.4.1998) des Oberstadtdirektors gibt Anlaß zur Sorge.

Dort wird u.a. ausgeführt: "Der Investor schlägt vor...; Die Verwaltung geht davon aus, daß anfallende Kosten vom Investor übernommen werden. ..."

Der Investor war und ist der jetzige Geschäftspartner des Oberstadtdirektors a.D.

Die Verwaltung macht sich in dieser Vorlage die Auffassung des Investors zu eigen.

Sie vertritt auch heute explizit das Partikularinteresse des Investors gegen den einstimmigen Willen der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), die den Vorschlag, den meist genutzten U-Bahn-Zugang zu schließen, sehr problematisch sieht.

"Anläßlich dieses Vorgangs stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Herr Ruschmeier an der Erstellung dieser Vorlage direkt beteiligt oder – aber auch das ist problematisch- nur als Hauptverwaltungsbeamter verantwortlich war. Die öffentlichen Belange, die Interessen aller BürgerInnen zu schützen, ist oberste Aufgabe des Oberstadtdirektors!

Hat er hier etwas vermischt?", erläutert Fraktionsvorsitzende Anne Lütkes.

 

03.09.98

verantwortlich: Anne Lütkes