Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma

Historisches Rathaus

05. Juni 2002

Antrag gemäß § 3 der GschO des Rates
hier: Prüfauftrag – Herstellung der Öffentlichkeit bei Verwaltungsvorlagen aus Liegenschaften, Stadtentwicklung, Gebäudewirtschaft, Bau und Verkehr

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates aufzunehmen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat einen Vorschlag einschließlich der notwendigen Änderung der Geschäftsordnung zu unterbreiten, wie eine bessere Transparenz von Entscheidungsvorgängen für die Bürgerinnen und Bürger für bislang nicht-öffentliche Beschlussvorlagen erzielt werden kann. Dies betrifft insbesondere Verwaltungsvorlagen aus den Bereichen Liegenschaften, Stadtentwicklung, Gebäudewirtschaft, Bau und Verkehr.

Gemäß § 48 GO NW soll zukünftig die nicht-öffentliche Behandlung von Verwaltungsvorlagen nur zum Schutz personenbezogener Daten und schützenswerter Interessen Einzelner zum Zuge kommen. Daher sollen Verwaltungsvorlagen, die insbesondere den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken behandeln, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung verhandelt werden, während die Behandlung schützenswerter Daten im nicht-öffentlichen Teil erfolgt.

Begründung:

Die Geschäftordnung des Rates bestimmt in § 9 Abs. 2 die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen. Hierunter fällt u.a. auch der Erwerb, die Veräußerungen, die Belastung, die Vermietung oder die Verpachtung städtischer Grundstücke. § 9 Absatz 3 bestimmt, dass der Rat über Ausnahmen beschließen kann.

§ 48 Abs.3 der Gemeindeordnung NW führt zu der Nichtöffentlichkeit aus: „Personenbezogene Daten dürfen offenbart werden, soweit nicht schützenswerte Interessen Einzelner oder Belange öffentlichen Wohls überwiegen; erforderlichenfalls ist die Öffentlichkeit auszuschließen.“

Im Hinblick auf eine größtmögliche Transparenz der Arbeit von Rat und Verwaltung und unter Berücksichtigung des oben angeführten Grundsatzes sollen Verwaltungsvorlagen in der Regel in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Das soll in Zukunft insbesondere für bauliche, verkehrliche und liegenschaftliche Angelegenheiten sichergestellt werden.

Bislang war es Praxis nur in Ausnahmefällen die Öffentlichkeit herzustellen, zukünftig soll die öffentliche Behandlung solcher Vorlagen unter Beachtung des Datenschutzes der Regelfall sein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Barbara Moritz                    Jörg Frank

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