
Köln, den 20.10.2005
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus
50667 Köln
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Ausbau des Godorfer Hafens
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 3. November 2005 aufzunehmen:
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt Köln befürwortet den Ausbau des Hafens Godorf um ein weiteres Hafenbecken IV nicht, da weder die Wirtschaftlichkeit eines solch erweiterten Hafenbetriebs belegt noch die Umweltverträglichkeit durch diesen massiven Eingriff in Natur und Landschaft des Naturschutzgebiets Sürther Aue gegeben ist.
II. Anlässlich des Fortschreitens des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 31 WHG für den Hafenausbau und anknüpfend an die Beschlussfassung des Rates vom 12.02.2004 wird die Verwaltung beauftragt, nun zügig eine Untersuchung über die wirtschaftliche Erfolgsträchtigkeit des Hafenausbaus einschließlich einer Ökobilanz vorzubereiten und den Inhalt des Untersuchungsauftrags im Rahmen einer Vorlage zur Auftragsvergabe dem Wirtschafts-, Umwelt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat die Gesamtinvestition einschließlich aller Maßnahmen der Verkehrserschließung (Overfly etc.), der Ausgleichsmaßnahmen, des Hochwasserschutzes, der Bereitstellung von Retentionsraum, Entwässerung, Bodenschutz, Gefahrenabwehr und Altlastensanierung zu betrachten sowie die Rentabilität des Hafenbetriebs zu bewerten.
Zudem ist die Entwicklung der Wettbewerbssituation, in der sich ein ausgebauter Hafen Godorf bewegt, sowohl bezogen auf andere Güterverkehrsträger als auch innerhalb der Binnenschifffahrt zu betrachten.
Auch die längerfristigen Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Erfordernisse der zukünftigen logistischen Infrastruktur in der Region sind zu berücksichtigen.
Die Kosten dieser Untersuchung sind von der HGK AG zu tragen.
III. Die vom Rat in den Aufsichtsrat der HGK AG entsandten Vertreter werden angewiesen, darauf hinzuwirken, dass die HGK AG als Antragstellerin des Planfeststellungsverfahrens bis zur abschließenden Wertung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch den Rat der Stadt Köln das Planfeststellungsverfahren ruhen lässt und dies der Bezirksregierung mitteilt.
Begründung
Im Stadtentwicklungsausschuss steht der Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Köln im Rahmen der Behördenanhörung zum Planfeststellungsverfahren an.
Am 12.02.2004 befasste sich der Rat zuletzt mit dem Hafenausbau Köln-Godorf und fasste folgenden Beschluss: „In Hinblick auf das Planfeststellungsverfahren zum „Hafenausbau Godorf“ wird der Rat zum gegebenen Zeitpunkt die Verwaltung beauftragen, die dafür relevanten wirtschaftlichen, verkehrlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einschließlich der wirtschaftlichen Erfolgsträchtigkeit des Hafenausbaus unter Berücksichtigung der sich weltweit verändernden Konkurrenzsituation und der wirtschaftlichen Entwicklung der Binnenschifffahrt zu untersuchen, bevor weitere Beschlüsse zum Ausbau getroffen werden.“
Aufgrund des Fortschreitens des Planfeststellungsverfahrens ist nun der Zeitpunkt für diese Untersuchung durch einen externen Gutachter gegeben.
Vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Haushaltslage der Stadt Köln und der besonderen Anstrengungen des Stadtwerke-Konzerns (SWK) zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, müssen insbesondere auch die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen eines Hafenausbaus auf die Finanzkraft und Investitionstätigkeit des Konzerns berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Frank Dr. Sabine Müller