20.09.2006

Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus




Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Beschäftigungsinitiative „Neue Arbeit für Köln“


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 28.09.2006 aufzunehmen:

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt im Laufe des Oktober 2006 eine Fachtagung zum Thema Beschäftigungsförderung zu initiieren. Zu diesem Expertenhearing sollen alle Akteure des Kölner Arbeitsmarktes eingeladen werden. Im November 2006 wird der Rat dann in einer gemeinsamen Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses Soziales und Senioren über weitere Initiativen zur Beschäftigungsförderung beraten und beschließen.

  2.  Es sollen zusätzliche Maßnahmen initiiert werden, um die Zahl der versicherungspflichtigen Arbeitsplätze für Bezieher von ALG II zu steigern. Folgende Schwerpunkte sollen deshalb besonders berücksichtigt werden:

     Möglichkeiten, Leistungsgeminderten Langzeitarbeitslosen, die keine Chancen haben, einer Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen zu können, eine dauerhafte Beschäftigungs-Perspektive zu ermöglichen, vor allem in Form von Integrationsfirmen und Beschäftigungsgesellschaften.

     Mögliche Umsetzungsstrategien für aktuell in der Diskussion befindliche Kombi-Lohn-Modelle.

     Maßnahmen der Stadtverwaltung, um langzeitarbeitslosen Arbeitnehmern eine bessere Hilfestellung bei der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt zu bieten.

     Bewertung von bestehenden Lösungsansätzen, um derzeit in einer Arbeitsgelegenheit beschäftige Menschen näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen.

     Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen bzw. Steuerungsaufgaben in der Kölner ARGE, damit die gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten nach  SGB II effektiver erfüllt werden können als bisher, z.B. bei Priorität für Entgeltvarianten.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Begründung der Dringlichkeit erfolgt mündlich.

Begründung:
19 Monate nach Einführung der Hartz-IV-Reformen am Arbeitsmarkt ist eine erste Bilanzierung der Wirkung der Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich, da sich zeigt, dass nach wie vor erhebliche Vermittlungshemmnisse für Langzeiterwerbslose bestehen, um sie längerfristig im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ursachen dafür liegen neben den immensen organisatorischen Anforderungen zur Umsetzung des „Systemwechsels“ auch darin, dass den Integrationsmaßnahmen bislang eine ausreichende Nähe zum ersten Arbeitsmarkt fehlte und die Möglichkeiten des SGB II - vor allem auf Basis der Experimentierklausel gemäß § 16 Absatz 2 SGB II – nicht ausgeschöpft wurden.
Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und zu den Möglichkeiten des Ausbaus der Beschäftigungsförderung im Kölner Arbeitsmarkt gibt es allerdings keine einfachen Antworten. Deshalb soll nun zunächst ein Expertenhearing stattfinden, in dem alle handelnden Kölner Akteure eingebunden werden. Hier sollen die unterschiedlichen Förderungsansätze und Einschätzungen über die komplexen Struktur der Beschäftigungsförderung erörtert werden.
In einem weiteren Schritt soll dann im November der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss Soziales und Senioren auf Basis der Ergebnisse des Hearings zusätzliche Beschäftigungsinitiativen für Köln beraten und beschließen.


Mit freundlichen Grüßen
 


Michael Zimmermann                             Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer                 GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer


 

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