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22.11.2006
Gleichlautend
an den
Vorsitzenden des Ausschusses für
Soziales und Senioren
Herrn Walter Kluth
an den
Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses
Herrn Herbert Gey
und
an Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der GeschO des Rates
hier: Beschäftigungsoffensive für Köln
Sehr geehrte Herren Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des gemeinsamen Ausschusses Soziales und Senioren / Wirtschaft am 27.11.2006 aufzunehmen:
In dem von Rat der Stadt Köln angeregten Expertenhearing „Neue Beschäftigungsförderung in Köln“, dass am 03.11.2006 stattgefunden hat, wurden zahlreiche Anregungen für die Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung in Köln vorgetragen und von den Kölner Arbeitsmarktakteuren diskutiert.
Dabei wurde deutlich, dass von den 4,4 Mio. arbeitslosen Menschen in der Bundesrepublik ca. 1/3 im Rechtskreis des SGB III und 2/3 im Rechtskreis des SGB II betreut werden. In Köln ist das Verhältnis 1/4 SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit und 3/4 SGB II, die von den ArGE, betreut werden. Dies erfordert, in Köln langfristige Beschäftigung von LeistungsempfängerInnen nach SGB II verstärkt zu organisieren.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die städtische Vertretung in der Trägergemeinschaft der ARGE, darauf hinzuwirken, folgende Anregungen in die Planung für das Integrationsprogramm 2007 einzubeziehen
Ziele des Programms sind:
1. Integration in den ersten Arbeitsmarkt
2. Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
3. Die soziale Integration
Dabei steht der individuelle Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Vordergrund.
I. Integration in den ersten Arbeitsmarkt
• Zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit müssen die Sofortangebote für alle Neuantragstellerinnen und -antragstellerangeboten werden.
• Deutlicher Ausbau des Angebots an Eingliederungszuschüssen und Einstiegsgeld: Eingliederungszuschüsse (an Arbeitgeber) und Einstiegsgeld (an Arbeitnehmer) sind geeignete Anreize, um ein möglichst dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu begründen.
• Es soll das vorhandene JobBörsen-Netzwerk im Sinne des Sozialraumkonzeptes zielgerichtet ausgebaut werden.
II. Schaffung neuer, dauerhaft öffentlich geförderter Arbeitsplätze
Es sollen dauerhaft öffentlich geförderte Arbeitsplätze ermöglicht werden. An den Kosten für diese Arbeitsverhältnisse müssen die Arbeitgeber beteiligt werden. Die dauerhafte Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber ist somit Voraussetzung für eine solche Förderung, die sich unter anderem auf folgende Arbeitsfelder erstrecken soll:
• im gemeinwohlorientierten Sektor
Beispielhaft seien hier Kindertagesstätten, Sauberkeit, Sicherheit genannt
• in Privathaushalten für sozial schwache Familien und Personen sowie als Konkurrenz zur Schwarzarbeit, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Putzhilfen, Einkaufsservice, Behördengänge und dort, wo ein Lohnzuschuss vertretbar ist, weil sonst kein Arbeitsplatz entstehen würde Hier sind besondere Anforderungen an die Zusätzlichkeit zu stellen.
• in Verbindung mit kommunaler Auftragsvergabe
Die Vergabe öffentlicher Aufträge, wie z.B. Renovierungsarbeiten in Kindergärten, Jugendzentren, Wohnungen, Bauarbeiten, z.B. Tiefbauaufträge der NetCologne GmbH für den Netzausbau, soll möglichst an die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen gebunden werden.III. Weiterentwicklung von Integrationsjobs
In Köln werden Integrationsangebote mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration mit einem angemessenen Teil an Qualifizierung und Weiterbildung, flankierenden Maßnahmen - wie z. B. Schuldner- und Suchtberatung und sozialer Betreuung - kombiniert.
Bei der Vermittlung in Integrationsjobs
soll die Entgeltvariante favorisiert werden,
das Verhältnis von Mehraufwands- und Entgeltvariante in der Mittelbewirtschaftung ausgewogen sein,
der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses abhängig vom Förderbedarf des Einzelnen sein.
Die Zuweisung setzt einen Integrationsplan/ eine Eingliederungsvereinbarung voraus.
Arbeitsgelegenheiten dienen nicht der Überprüfung der Arbeitsbereitschaft.
IV. Integrationsangebote für Arbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen
Arbeitslose Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen brauchen in der Regel sowohl längerfristige Unterstützung und Vorbereitung zur Aufnahme von Beschäftigung als auch eine intensive Begleitung während des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. weitere Angebote im Sozialraum oder die „Fachberatung“ für U 25). Die Subventionierung dieser Arbeitsplätze muss bei festgestellter dauerhaft geminderter Leistungsfähigkeit auch dauerhaft möglich sein.
Folgende Angebote sind möglichst bedarfsgerecht auszubauen:
• JobPromote
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld 2 mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Behinderungen erhalten intensive Förderungen der Beschäftigungsfähigkeit und Angebote an geeigneten geförderten Beschäftigungsverhältnissen
• Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Ein Übergang in andere Maßnahmen oder in den ersten Arbeitsmarkt muss möglich sein.
• Firmen in Anlehnung an Integrationsfirmen
Besondere Firmen, aber auch geeignete private Arbeitgeber sollen dauerhaft Subventionen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose erhalten können. An die Ausgestaltung dieser Arbeitsplätze sind besondere und auf den Beschäftigten individuell zugeschnittene Anforderungen zu stellen.
V. Flankierende ARGE- Maßnahmen
• Die Sollstärke bei der Personalkapazität (auch durch Einstellung von Externen) muss kurzfristig erreicht werden.
• Weiterhin ist die Kooperation zwischen (Haupt- und Förder-)Schulen mit der Arbeitsagentur und der ArGE zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll das Bielefelder Modell für junge Menschen unter 25 –JiB & Job dahingehend geprüft werden, ob es teilweise oder in Gänze auf die Kölner Situation übertragen werden kann.
• Es sollte geprüft werden, wie das geplante Weiterbildungsangebot ausgeweitet und wieder u.a. durch den Baustein „Arbeit und Lernen“ ergänzt werden kann. Alle Arbeitsgelegenheiten sollen beruflich verwendbare Qualifizierungsmodule enthalten.
• Schließlich sollten Ideenwettbewerbe, Erfahrungsaustausche und Benchmarking mit vergleichbaren Städten als Methode der Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung geplant und umgesetzt werden
VI. Flankierende Maßnahmen gegenüber der Agentur für Arbeit
Der Rat der Stadt Köln fordert die städtischen Vertreter/innen im Verwaltungsrat und den übrigen Gremien der Kölner Agentur für Arbeit auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen der Bundesagentur nach Optimierungsmöglichkeiten überprüft werden, um das angestrebte Ziel, so genannte „Betreuungskunden“ (SGB III) optimaler in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
VII. Flankierende Maßnahmen bei der Stadt Köln
Zukünftige ARGE-Integrationsprogramme sollen durch geeignete städtische Maßnahmen ergänzt werden, um so auch städtische Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik besser miteinander zu verzahnen.
Die Verwaltung wird daher gebeten, eine dafür geeignete Leitungs- und Koordinationsstruktur zu entwickeln, die eine optimale Koordinierung und Integration aller Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung ermöglicht.
Die im Dezernat III wahrgenommene Aufgabe der Förderung der Beschäftigung bei Firmenansiedlungen bzw. Auftragsvergaben sollte durch die Benennung eines konkreten Ansprechpartners optimiert werden.
Das von der Verwaltung initiierte Maßnahmenprogramm zur Beschäftigungsförderung wird vom Sozial- und Wirtschaftsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung, in die auch die Akteure aus dem „Bündnis für Arbeit“ einbezogen werden, beraten und entschiedenVIII. Resolution an den Bund
Derzeit sind passive Leistungen (zur Sicherung des Lebensunterhaltes) und aktive Leistungen (aus dem sog. „Integrationstitel“) nicht gegenseitig deckungsfähig. Das bedeutet, dass in vielen Einzelfällen sinnvolle, aber im Vergleich zur Grundsicherung teure Integrationsangebote nicht umgesetzt werden, weil sie nicht in die Budgetstrukturen des ALG II bzw. der ARGE passen.
Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Deckungsfähigkeit von passiven und aktiven Leistungen zu ermöglichen mit dem Ziel, individuelle, das heißt passgenaue, Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Begründung:
Weitere Begründung erfolgt mündlich
Begründung der Dringlichkeit:
Die Antragsfrist konnte nicht eingehalten werden, da eine gründliche Auswertung des Hearings am 03.11.2006 vorgenommen werden musste. Eine Beschlussfassung soll nach eingehender Beratung und Erörterung in der gemeinsamen Sitzung der beteiligten Ausschüsse am 27.11.2006 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zimmermann Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer