Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag 


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 13/2432

13. Wahlperiode

19.03.2002

Antrag

der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Entschließung

 

zu dem Antrag
der Fraktion der CDU Drucksache 13/2397

 

Umfassend aufklären — Parteiengesetz reformieren - Korruption wirksam bekämpfen

 

I. Der Landtag verurteilt jeden gesetzeswidrigen Umgang mit Spenden an Parteien. Der illegale Umgang mit Spenden in der Kölner SPD erschüttert erneut das Ver trauen der Menschen in die Politik. Jeder Verstoß gegen das Parteiengesetz schadet den Parteien insgesamt und den dort Verantwortung tragenden Personen.

In jedem Fall illegaler Spendenpraxis sind die verantwortlichen Organe der Parteien verpflichtet, ohne Zögern und ohne Ansehen von Personen alle Hintergründe offen zu legen, die Verantwortlichen festzustellen und zur Rechenschaft zu ziehen. Nur durch schonungslose Aufklärung und eine effektive Prävention kann verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden.

Der Landtag lehnt aber entschieden eine pauschale Verurteilung, Verunglimpfung oder gar Kriminalisierung der Parteien und ihrer vielen tausend ehrenamtlich tätigen Mitglieder ab.

II. Der Landtag fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Reform des Parteiengesetzes zügig zum Abschluss zu bringen. Die Parteienfinanzierung muss transparent sein, sie muss klar und nachvollziehbar sein, ohne die Herkunft von Spenden verschleiern zu können und ohne die Möglichkeit der Beeinflussung von Buchungen. Grundlage für eine Überarbeitung des Gesetzes ist der Vorschlag der von Bundespräsident Johannes Rau eingesetzten Kommission „Unabhängige Sachverständige zu Fragen der Parteienfinanzierung".

Über diesen Vorschlag hinaus müssen im neuen Parteiengesetz die Senkung der Bargeldspenden bzw. die Berechtigungen zur Entgegennahme von Bargeldspenden ebenso wie die Pflicht zur Veröffentlichung von Spenden auch auf der kommunalen Ebene neu geregelt werden. Wünschenswert wäre es weiterhin, dass Unter nehmen die Gewährung von Spenden an politische, Parteien in ihren Geschäfts- berichten offen legen.

III. Die Schnittstelle zwischen Öffentlicher Hand und privaten Unternehmen muss insbesondere in Bezug auf die Auftragsvergabe klar, offen und nachvollziehbar sein. Schon der bloße Verdacht von Korruption im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen trägt zu Politikverdrossenheit und Vertrauensverlust bei.

Der Landtag hat mit seiner Entschließung „Korruption effektiv verhindern — präventive Maßnahmen verstärken" bereits am 3. November 1999 einen um fangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Korruption beschlossen. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat für die Jahre 2000 und 2001 dazu Berichte vorgelegt. Seit 2001 gibt er den „Lagebericht Korruption" als Sammlung der polizeilichen Erkenntnisse heraus. Auf der Grundlage eines aktuell zu erstellenden Erfahrungsberichtes ist zu prüfen, ob die in der damaligen Entschließung genannten Maßnahmen und Instrumente der Korruptionsbekämpfung in NRW ausreichend und wirksam sind.

Der Landtag wird hierzu kurzfristig eine Expertenanhörung durchführen.

IV. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung die Genehmigungsverfahren für Müllverbrennungsanlagen aus den 90er Jahren überprüft.

 

Edgar Moron Sylvia Löhrmann

Carina Gödecke Johannes Remmel

und Fraktion und Fraktion

 

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