
Neues aus dem Beschwerdeausschuss – Sitzung vom 19. Juni 2006
In der nun 20jährigen Geschichte des Beschwerdeausschusses gab es am 19.6. die zweite Pressekonferenz.
Für die Presse standen - wie zu vermuten - die kuriosem und seltsamen Anregungen und Beschwerden im Vordergrund. Aber darüber sollte eine im Grunde erfolgreiche Geschichte nicht zu kurz kommen: Bei den insgesamt knapp 3000 bisher behandelten Anregungen und Beschwerden gibt es eine unerwartet hohe Erfolgsquote, denn in ca. 50% der Fälle hatten die Antragsteller Erfolg, indem Verwaltung, Fachausschuss oder Rat den entsprechenden Empfehlungen des Beschwerdeausschusses zumindest teilweise folgten.
(Der vollständige Bericht kann unter www.stadt-koeln.de/Rat/Ausschüsse/Beschwerdeausschuss/Niederschriften eingesehen werden.)Aber auch in der genannten Sitzung gab es wohl einen der kuriosesten Anträge, wurde nämlich von einer Bürgerin gefordert, den Kölner Karneval abzuschaffen und an seine Stelle etwa meditative Massenübungen zu setzen.
Dieser Antrag fand natürlich nicht die Mehrheit des Ausschusses, nachdem ich in einem kleinen Referats aufgewiesen hatte, dass der Karneval und insbesondere der Kölner seit römischer Zeit eine urdemokratische Angelegenheit ist, der auf seine Weise den Prinzipien der Gleichheit, Freiheit und Lebenslust verpflichtet ist.
(Auszug aus dem Antwortschreiben an die Petentin >>>)Eine Eingabe zur Mahnpraxis der Stadtbibliothek machte auf ein gravierendes Problem aufmerksam: Den ca. 33.000 minderjährigen Nutzern drohen im Falle der Nichtrückgabe von Büchern zum Teil drastische Geldbußen, ohne dass die Eltern zum Beispiel je etwas von dieser Sache erfahren. Deshalb wurde die Stadtbibliothek aufgefordert, nicht nur bei den Neuaufnahmen von minderjährigen Nutzern, eventuelle Mahnungen an die Eltern zu schicken, sondern auch zu prüfen, ob das nicht auch für die schon bestehenden Mitgliedschaften umzusetzen ist.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Montessori-Grundschule in Ossendorf gab es eine Beschwerde im Hinblick auf die Vergabepraxis. Anlass bildet die direkte Vergabe der Planungen dieser Schule.
Gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die sich auf die Rechtmäßigkeit ihres Verfahrens im Blick auf die Höhe der Summen berief, forderte der Ausschuss den entsprechenden Fachausschuss auf, doch zu prüfen, ob im Falle wichtiger Bauvorhaben, wie etwa einer Schule, es im Blick auf die Qualität der Bauten nicht besser wäre, keine direkte Vergabe an einen Architekten zu machen, sondern ein Verfahren zu wählen, bei dem mehrere Architekten Vorschläge erarbeiten können.
Horst Thelen
Ausschussvorsitzender