Müll-Korruptionsskandal
AVG-Aufsichtsrat schafft Klarheit
Vollständige Aufklärung des Korruptionskandals beim Bau der Müllverbrennungsanlage war die konsequente Forderung, nachdem im Zuge des SPD-Spendenskandals das Ausmaß des Desasters mehr und mehr erkennbar wurde. Bündnis 90/Die GRÜNEN forderten im Rat am 6. März auch Sonderprüfungen in den stadtbeteiligten Abfallwirtschaftsbetrieben AWB und AVG, der Erbauerin und der Betreiberin der MVA. Dem konnten sich die übrigen Fraktionen nicht entziehen.
Der Rat forderte von der AVG eine Sonderprüfung und der AVG-Aufsichtsrat beschloss ihre Durchführung. Das Ergebnis liegt inzwischen vor und der AVG-Aufsichtsrat diskutierte intensiv den Bericht. Nach zähem Ringen - zuletzt in einer dreistündigen Sitzung - hat der AVG-Aufsichtsrat einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, die in bisher nicht gekannter Klarheit die Manipulationen beim Bau der MVA aufdeckt.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben darauf gedrungen, dass die ursprünglich geplante bloße „zustimmende Kenntnisnahme“ zu einem differenzierten Beschluss umgewandelt wurde. Erfreulich ist, dass sich der Aufsichtsrat letztendlich einstimmig für eine klare Darlegung der Fakten entschieden hat und darin auch konstruktiv von der jetzigen Geschäftsführung der AVG unterstützt wurde. Eine wesentliche Aussage der Gutachter der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KWU besteht darin, dass der ehemalige AVG-Geschäftsführer Eisermann zur Aufsichtsratssitzung im Dezember 1993 neue Entscheidungskriterien vorgeschlagen hatte, die die Firma Steinmüller in eine bessere Ausgangslage brachten. „Dieses Vorgehen der Geschäftsleistung könnte eine Gegenleistung für die von diesem entgegengenommenen Zahlungen gewesen sein„, erklärt der AVG-Aufsichtsrat.Die AVG hatte zwei Baulose nach Eingang der Gebote zusammengefasst, obwohl die verschiedenen Bauaufträge getrennt ausgeschrieben worden waren. Damit erhöhte sich nicht nur die Auftragssumme für Steinmüller. Eisermann hatte außerdem vorgeschlagen, den zum Generalunternehmer zu machen, der bei den meisten Einzelausschreibungen die Nase vorn hatte. Die Alternative bestand darin, der Firma den Zuschlag zu geben, die das größte Auftragsvolumen abarbeiten sollte.
Diese Vorgabe war elf Tage vor der Entscheidung noch im Vergabeausschuss der AVG bevorzugt worden und hätte nicht Steinmüller, sondern die Deutsche Babcock zum Generalunternehmer gemacht. Der AVG-Aufsichtsrat erklärte nun, dass der damalige Aufsichtsrat 1993 „nicht immer vollständig unterrichtet worden ist„. Die Prüfung förderte auch zutage, dass von wesentlichen Vertragsverhandlungen zwischen AVG und Steinmüller keine Protokolle vorliegen. Prüfungsergebnisse und Stellungnahme des Aufsichtsrates wurden der Staatsanwaltschaft übergeben, die weiterhin ermittelt.
red