Barrierefreiheit in städtischen Kultureinrichtungen
Veröffentlicht am:
08. Februar 2007
Ratsfraktion: Antrag im Kulturauschuss
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause einen Bericht über die allgemeine Barrierefreiheit in den städtischen und stadteigenen Kultureinrichtungen vorzulegen.
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat
07.02.2007
Gleichlautend
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
Kunst und Kultur/Museumsneubauten
Herrn Dr. Lothar Theodor Lemper
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Barrierefreiheit in städtischen Kultureinrichtungen
Sehr geehrter Herr Dr. Lemper
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kunst und Kulturausschusses am 13.03.2007 aufzunehmen:
Die Europäische Kommission hat das Jahr 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ erklärt.
Für Köln hat der Rat in seiner Sitzung am 06.02.2007 mit dem Beschluss zur „Initiative Chancengleichheit“ den Auftakt für die Entwicklung eines konzertierten Konzeptes zur Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung gemacht.
In dieser Linie sind auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu berücksichtigen, die sich im Rahmen der Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 30.11.2006 im Kölner Rathaus mit der allgemeinen – nicht nur auf den baulichen Zugang begrenzten- Barrierefreiheit der städtischen Kultureinrichtungen befasst hat.
Diese Ergebnisse führen zu folgendem
Beschluss:
In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses des Sozialausschusses vom 11.04.2002 und seines Beschlusses am 13.01.2005 zur Barrierefreiheit in Köln wird die Verwaltung gebeten, bis zur Sommerpause einen Bericht über die allgemeine Barrierefreiheit in den städtischen und stadteigenen Kultureinrichtungen vorzulegen. Der Bericht soll Informationen enthalten über Zugänglichkeit und spezielle Angebote für Menschen mit körperlichen Behinderungen (wie z.B. auch für hörbehinderte und gehörlose sowie für sehbehinderte und blinde Menschen) wie auch für Menschen mit psychischen Behinderungen.
Außerdem sollen Schwachstellen und Barrieren darge-stellt werden sowie die Möglichkeiten zur Überwindung dieser Barrieren. Die Verwaltung wird gebeten, positive Entwicklungen in diesem Prozess darzustellen und den Einrichtungen freier Träger zur Verfügung zu stellen.
Dieser Beschluss ist der StadtAG Behindertenpolitik und dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben, der Bericht soll in diesen Gremien ebenfalls behandelt werden.
Begründung:
Die Barrierefreiheit macht in Köln gute Fortschritte. Für die Museen wurde dies Anfang 2005 im Rahmen einer Tagung des LV Rheinlands bereits festgestellt. Ungehinderter Zugang zur Kunst gehört zum Selbstverständnis der Stadt Köln. Das hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2005 bestätigt. Zu einem völlig barrierefreien Zugang zu Kunst und Kultur bedarf es laufender Soll-Ist-Vergleiche für die weitere Umsetzung, die bei neuen Projekten von vorneherein, bei bestehenden Angeboten aber nur nach und nach realisiert werden kann. Die Fachgremien sind in diese Entwicklung möglichst eng einzubinden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zimmermann Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer
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