FAQs zur Umgestaltung der Neusser Straße
Ratsfraktion
Veröffentlicht am:
16. März 2023
Die GRÜNEN-Fraktion im Kölner Rat hat der Verwaltungsvorlage zugestimmt und gemeinsam mit den Bündnispartnern einen ergänzenden Änderungsantrag beschlossen. Fragen und Antworten rund um diesen Änderungsantrag sind an dieser Stelle aufgeführt.
Die Neusser Straße soll zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg grundlegend umgestaltet werden. Die Aufenthaltsqualität soll unter anderem durch breitere Gehwege und einen geschwindigkeitsreduzierten Mischverkehr verbessert werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung stand am 07.03.23 im Verkehrsausschuss auf der Tagesordnung.
Wieso gab es einen Änderungsantrag?
- Die GRÜNEN-Fraktion hätte der Variante 1 der Verwaltungsvorlage auch ohne Änderungsantrag zugestimmt. Der Bündnispartner CDU hat jedoch Änderungsvorschläge eingebracht. Ohne die CDU hätte es keine Mehrheit für die Vorlage gegeben. Die GRÜNEN-Fraktion hat sich dann entschieden, lieber einem Änderungsantrag zuzustimmen, um das Vorhaben weiterzubringen. Es handelt sich hier also um einen Bündnisbeschluss, der sehr oft ein Kompromiss aus sehr verschiedenen Interessen im Rat darstellt.
Verzögert der Änderungsantrag den Start der Umgestaltung?
- Nein. Der Bau soll nach wie vor 2026 beginnen. Wir setzen uns darüber hinaus für vorgezogene und kurzfristige Verbesserungen für den Fuß und Radverkehr ein.
Wieso sieht der Änderungsantrag eine Verbreiterung der Neusser Straße auf einem Teilabschnitt vor?
- Auf einem Teilstück sieht der Änderungsantrag Verbreiterungen der Straße auf sieben Meter vor. Auf diesem kurzen Teilstück beträgt die Gehwegbreite größtenteils 8 bis 9 Meter. Daher ist eine Verbreiterung der Straße unter Berücksichtigung der Belange der KVB an diesen Stellen wichtig. Unabhängig davon soll an den Stellen, an denen die Gehwege deutlich schmaler sind, die Straßenbreite bei sechs Metern bleiben. Ziel ist und bleibt durchgehend gute Überquerungsmöglichkeiten für Radfahrende und Fußgänger*innen zu schaffen. Darauf werden wir in der weiteren Planung achten.
Verzögert die Prüfung der Quartiersgaragen die bestehende Planung?
- Die Prüfung wird nicht zu Verzögerungen führen. Durch eine zügige Prüfung der möglichen Standorte kann die Verwaltung deutlich vor 2026 die Optionen für Ersatzstellplätze aufzeigen, sodass der Umbau ungestört weitergeht.
Wie sollen 30% der wegfallenden Stellplätze kompensiert werden?
- Wir gehen davon aus, dass die geplante und von der BV beschlossene Quartiersgarage im Nippeser Tälchen dafür ausreicht. Weitere Parkmöglichkeiten sollen geprüft werden. Wir favorisieren dabei die Öffnung des Kaufhofparkplatzes.
Wie geht es jetzt weiter?
- Die Verwaltung wird nun kurzfristig prüfen, inwieweit sich die Änderungsvorschläge umsetzen lassen. Anschließend wird die Verwaltung einen Zwischenstand vermelden. Die Ausführungsplanung wird dann den zuständigen Gremien (BV Nippes und Verkehrsausschuss) erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wieso steht in der Begründung des Änderungsantrages, dass Busse Radfahrende mit 1,50m Abstand überholen sollen?
- Dabei handelt es sich um einen Fehler. Selbstverständlich müssen Busse mit dem nötigen Abstand überholen. In der weiteren Planung wird das korrigiert.
Wieso wird aus dem Abschnitt keine 20er-Zone, wie in dem Beschluss der BV Nippes vorgesehen?
- Die Verwaltung hat im Planungsbeschluss dargestellt, dass die 20er-Zone an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Daher war in der Verwaltungsvorlage von Beginn an eine 30er-Zone vorgesehen. Die Bezirksvertretung hat Tempo 20 ohnehin unter dem Vorbehalt beschlossen, dass Tempo 30 mit "Fußgängerüberwegen (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen sowie andere Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen eingezeichnet" beibehalten werden sollen, solange die Bedingungen für Tempo 20 noch nicht vorliegen. Es wird also auch weiterhin kanalisierte Überwege für den Fußverkehr geben. Diese Überquerungsmöglichkeiten sind auch explizit von Verbänden für Menschen mit Behinderungen gewünscht.
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