Ratsgrüne: Änderungsantrag Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus ..."
Veröffentlicht am:
13. April 2010
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm kurzfristig Vorschläge zur Sanierung des Opern- und Schauspielhauses mit entsprechenden Kostenkalkulationen zur Beschlussfassung über einen Planungsauftrag vorzulegen.
An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters
AN/0678/2010
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus …"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Zusatzantrag ur Verwaltungsvorlage Ds-Nr. 1125/2010 „Bürgerbegehren …“ in die Tagesordnung der heutigen Ratssitzung aufzunehmen:
Beschluss:
Der Rat beschließt als Ergänzung zu „Alternative zu II (Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren)“:
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm kurzfristig Vorschläge zur Sanierung des Opern- und Schauspielhauses mit entsprechenden Kostenkalkulationen zur Beschlussfassung über einen Planungsauftrag vorzulegen. (wie Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage)
2. Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudien) werden Planungsmittel in Höhe von ca. 1,3 Mio Euro benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert (wie Ziffer 3 der Verwaltungsvorlage)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zügig einen „Runden Tisch“ einzuberufen, an dem auch die unterschiedlichen Sparteninteressen der Bühnen vertreten sind.
4. Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Mut zur Kultur“ (kurz Thiess-Variante) und die Variante der Schauspielintendantin (kurz Beier-Variante).
5. Die Verwaltung klärt zügig die Urheberrechtsfrage mit dem Anwalt der Riphan-Erben, führt Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde und klärt die Vergaberechtsproblematik in Hinblick auf eine zügige Realisierung für die unterschiedlichen Sanierungsvarianten.
6. Die Verwaltung prüft die Realisierung über Module, darunter auch den vorgezogenen Beginn der Opernsanierung durch JSWD und die Entkernung des Operngebäudes, mit dem Ziel der zeitlichen Beschleunigung des gesamten Sanierungsprozesses, um den Interimszeitraum für Oper und Schauspiel so begrenzt wie möglich zu gestalten
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Moritz Jörg Frank
Vorsitzende Geschäftsführer
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