Der Arbeitskreis Soziales der Kölner Grünen hat sich während der Coronavirus-Pandemie ausführlich mit dem Thema Vielfalt und Inklusion auseinandergesetzt. Am 30.6.2020 hat der AK als Ergebnis dieser Beratungen den folgenden Beschluss gefasst, der vor allem einen breiten Diskussionsprozess im Kreisverband anregen und organisieren soll, unter Einbeziehung von Betroffenen aus benachteiligten Gruppen, die sich auch in verschiedenen Arbeitskreisen widerspiegeln.
Wir Grüne sind die Partei der Vielfalt und der Inklusion. Wir wollen Politik für alle Menschen machen und allen Menschen ermöglichen, bei uns Politik zu machen. Unser Anspruch ist es, unsere grünen Strukturen kritisch zu hinterfragen und so zu gestalten, dass niemand aufgrund des Geschlechts, einer rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Zuschreibung, der Religionszugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit, einer Behinderung oder Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, des sozialen oder ökonomischen Status, der familiären Situation, des Bildungsstandards, der Herkunft oder jeder anderen Zuschreibung von der politischen Mitwirkung in unserem Kreisverband abgehalten wird.
In diesem Sinne handeln wir bereits seit Jahren:
Doch wir wollen uns auf dem bereits Erreichten nicht ausruhen.
Deshalb
Zu diesen Zwecken bedarf es eines integrierten Konzeptes und klarer Ansprechpartner*innen. Hierzu richten die Kölner Grünen hiermit eine mindestens fünf- und maximal neunköpfige Kommission ein, die mit Personen zu besetzen ist, die möglichst vielen der im Eingangsabsatz genannten benachteiligten Gruppen angehören und die auch aus Betroffenenperspektive wissen, wo es noch innerparteiliche Umsetzungsdefizite bzw. Entwicklungspotenziale gibt. Beim Thema der Einbindung von Menschen mit Migrationsgeschichte behält die zuvor zu diesem spezifischen Zweck eingerichtete Kommission die Federführung.
Ziel ist es, bis spätestens 31.12.2021 ein Konzept vorzulegen, das inhaltlich wie personell die gewünschte Diversität und chancengleiche Teilhabe sicherstellt. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt durch die nächste Kreismitgliederversammlung oder den nächsten Delegiertenrat. Hierbei ist das Frauenstatut sinngemäß anzuwenden. Eine vom Kreisvorstand benannte Person moderiert den Diskussionsprozess und informiert die Parteimitglieder über die Fortschritte. Die Sitzungen der Kommission sind parteiöffentlich und parteiintern anzukündigen. Über eine mögliche Weiterführung der Arbeit der Kommission nach Vorlage des Konzeptes entscheidet eine Kreismitgliederversammlung.