Wir Grüne setzen uns schon immer für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ein, unabhängig etwa von Geschlecht, Herkunft und Hautfarbe, ökonomischem Status oder Gesundheitszustand. Das muss auch und gerade in schwierigen Situationen gelten, u.a. wie wir sie gerade erleben. Dabei versuchen wir stets vorbildlich voranzugehen und haben dazu Instrumente entwickelt wie das Frauenstatut. Diese Instrumente müssen in der jetzigen Krise weiterentwickelt werden.
Derzeit droht vor allem den Angehörigen sogenannter Coronavirus-“Risikogruppen“ eine Ausgrenzung. Aus der berechtigten Sorge, sich mit einem für sie potenziell tödlichen Virus anzustecken, befinden sich viele von ihnen in Selbst-Quarantäne, trauen sich teilweise nicht vor die Tür und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Ihr vorher schon oft schwieriges Leben ist noch weiter eingeschränkt. Menschen mit gestörtem Immunsystem oder Schwerbehinderung, chronisch Kranke und Senior*innen dürfen jetzt aber nicht zum Kollateralschaden einer nur auf möglichen Mehrheitsinteressen beruhenden Öffnungspolitik werden. Ihre spezifischen Lebenserfahrungen bereichern den politischen Diskurs und sind essenziell für eine ausgewogene Gesamtbetrachtung. Ihre Selbstbestimmung und Partizipationsmöglichkeiten wollen und müssen wir weiter garantieren.
Insbesondere bei der bevorstehenden Kommunalwahl in NRW - aber vielleicht auch bei der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2022 - stehen diese Prinzipien in Frage. Zwar lässt sich die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts wahrscheinlich durch eine Umstellung auf Briefwahl lösen. Aber selbst bei gutem Willen und bester Vorbereitung der Verantwortlichen stellt jede physische Teilnahme an einer Wahlversammlung von Parteien und Wähler*innengruppen ein Gesundheitsrisiko dar. Wir Grünen wollen aber niemanden vor die Alternative stellen, das eigene Leben zu schützen oder politisch partizipieren zu können.
Wir wollen repräsentative Kommunalparlamente in NRW, in denen sich auch Menschen mit Atemwegs- und Autoimmunerkrankungen, Organschäden oder -transplantationen, Schwerbehinderte, Diabetespatient*innen, Menschen im Rentenalter oder in Chemotherapie mit ihrer Stimme und stimmberechtigt einbringen. Wie wir dies bis zum Abgabetermin für Kandidaturen am 16. Juli umsetzen sollen, ist uns ein Rätsel. Ohne einen verfügbaren Impfstoff, ohne eine ausreichende Zahl effektiver Schutzmasken, ohne schnelle und zuverlässige Antikörpertests und ohne ausreichend Personal zur Unterstützung dieser Menschen wird ein Festhalten am Wahltermin 13. September 2020 faktisch auf eine Ausgrenzung vieler dieser Menschen hinauslaufen. Das halten wir für inakzeptabel.
Deshalb wollen wir
Falls weder Punkt 1 noch 2 zum Tragen kommt werden wir:
Das bei dieser Wahl sinngemäß auch auf Direktkandidaturen anzuwendende Frauenstatut bleibt ebenso gültig und wichtig, um die Repräsentativität unserer Demokratie zu gewährleisten.
Wir Grüne wollen wirklich allgemeine, faire und verfassungsgemäße Wahlen. Hierfür haben wir nun konstruktive Vorschläge vorgelegt. Wir hoffen, dass diese einen parteiübergreifenden Konsens ermöglichen. Denn wir Grüne sind nicht die einzige Partei, die mit diesen ethischen und rechtlichen Problemen konfrontiert ist...
Beschluss des AK Soziales der Kölner Grünen vom 12.5.2020.