Grüne Köln

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschluss AK Soziales: Gleiche Teilhabe und faire Wahlen

Der Gesundheitsschutz für Menschen in "Risikogruppen" und deren chancengleiche Teilnahme an Wahlen ist wichtiger als die Einhaltung des Kommunalwahltermins am 13.9.2020, findet der AK Soziales der Kölner Grünen und macht konkrete Vorschläge, dieses Dilemma aufzulösen und faire Wahlen zu ermöglichen in Pandemiezeiten:

Wir Grüne setzen uns schon immer für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ein, unabhängig etwa von Geschlecht, Herkunft und Hautfarbe, ökonomischem Status oder Gesundheitszustand. Das muss auch und gerade in schwierigen Situationen gelten, u.a. wie wir sie gerade erleben. Dabei versuchen wir stets vorbildlich voranzugehen und haben dazu Instrumente entwickelt wie das Frauenstatut. Diese Instrumente müssen in der jetzigen Krise weiterentwickelt werden.  

Derzeit droht vor allem den Angehörigen sogenannter Coronavirus-“Risikogruppen“ eine Ausgrenzung. Aus der berechtigten Sorge, sich mit einem für sie potenziell tödlichen Virus anzustecken, befinden sich viele von ihnen in Selbst-Quarantäne, trauen sich teilweise nicht vor die Tür und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Ihr vorher schon oft schwieriges Leben ist noch weiter eingeschränkt. Menschen mit gestörtem Immunsystem oder Schwerbehinderung, chronisch Kranke und Senior*innen dürfen jetzt aber nicht zum Kollateralschaden einer nur auf möglichen Mehrheitsinteressen beruhenden Öffnungspolitik werden. Ihre spezifischen Lebenserfahrungen bereichern den politischen Diskurs und sind essenziell für eine ausgewogene Gesamtbetrachtung. Ihre Selbstbestimmung und Partizipationsmöglichkeiten wollen und müssen wir weiter garantieren.

Insbesondere bei der bevorstehenden Kommunalwahl in NRW - aber vielleicht auch bei der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2022 - stehen diese Prinzipien in Frage. Zwar lässt sich die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts wahrscheinlich durch eine Umstellung auf Briefwahl lösen. Aber selbst bei gutem Willen und bester Vorbereitung der Verantwortlichen stellt jede physische Teilnahme an einer Wahlversammlung von Parteien und Wähler*innengruppen ein Gesundheitsrisiko dar. Wir Grünen wollen aber niemanden vor die Alternative stellen, das eigene Leben zu schützen oder politisch partizipieren zu können. 

Wir wollen repräsentative Kommunalparlamente in NRW, in denen sich auch Menschen mit Atemwegs- und Autoimmunerkrankungen, Organschäden oder -transplantationen, Schwerbehinderte, Diabetespatient*innen, Menschen im Rentenalter oder in Chemotherapie mit ihrer Stimme und stimmberechtigt einbringen. Wie wir dies bis zum Abgabetermin für Kandidaturen am 16. Juli umsetzen sollen, ist uns ein Rätsel. Ohne einen verfügbaren Impfstoff, ohne eine ausreichende Zahl effektiver Schutzmasken, ohne schnelle und zuverlässige Antikörpertests und ohne ausreichend Personal zur Unterstützung dieser Menschen wird ein Festhalten am Wahltermin 13. September 2020 faktisch auf eine Ausgrenzung vieler dieser Menschen hinauslaufen. Das halten wir für inakzeptabel.       

Deshalb wollen wir

  1. alle Parteien im Landtag von NRW bitten, durch eine Verschiebung des Wahltermins den unnötigen und lebensgefährlichen Druck herauszunehmen und hierzu eine Eilgesetzgebung einzuleiten
     
  2. oder alternativ durch entsprechende Gesetzesanpassungen auf Bundes- und Landesebene die Abhaltung virtueller Wahl- und Aufstellungsversammlungen zu ermöglichen.
     
  3. das Landeswahlgesetz so anpassen, dass eine weitgehende Umsetzung per Briefwahl möglich ist und dafür auch bisher notwendige Zwischenschritte auf den Prüfstand stellen.
     
  4. all jenen die keinen Gebrauch von ihrem Recht auf Briefwahl machen eine möglichst sichere Stimmabgabe ermöglichen, unter Beachtung von Mindestabstandsgeboten, notwendiger Hygienemaßnahmen und Reduktion aller körperlichen Kontakte, etwa bei der Identifizierung.  
     
  5. die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften für Listen- und Einzelkandidaturen zu den Bezirksvertretungen, Gemeinderäten und Kreistagen sowie den Integrationsräten ebenso wie bei den Bürgermeister- und Landratswahlen so absenken, dass diese in Zeiten geltender Kontaktbeschränkungen realistisch umsetzbar sind.


Falls weder Punkt 1 noch 2 zum Tragen kommt werden wir:

  • A. Ein Wahlverfahren für die Listenaufstellungen und Direktkandidaturen vorschlagen, das Menschen, die aus Sicherheitsgründen der Versammlung fernbleiben weitestmöglich gleiche Chancen für ihre Kandidatur einräumt, zum Beispiel durch vorherige Videoaufzeichnung aller Reden und Beantwortung von Nachfragen per Chat oder Live-Stream.
     
  • B. Uns jenseits satzungsmäßiger Vorschriften auf allen Ebenen und in allen Gliederungen der Partei dafür stark machen, dass bei Wahllisten und Direktkandidaturen der Anteil von Personen aus “Risikogruppen“ möglichst ihrem Anteil an der Gesamtgesellschaft entspricht.
     
  • C. Alle organisatorischen, baulichen und technischen Maßnahmen ergreifen, um die aktive Teilnahme von Menschen aus „Risikogruppen“ an Wahlversammlungen zu erleichtern und gesundheitlich möglichst unbedenklich zu gestalten.

Das bei dieser Wahl sinngemäß auch auf Direktkandidaturen anzuwendende Frauenstatut bleibt ebenso gültig und wichtig, um die Repräsentativität unserer Demokratie zu gewährleisten.

Wir Grüne wollen wirklich allgemeine, faire und verfassungsgemäße Wahlen. Hierfür haben wir nun konstruktive Vorschläge vorgelegt. Wir hoffen, dass diese einen parteiübergreifenden Konsens ermöglichen. Denn wir Grüne sind nicht die einzige Partei, die mit diesen ethischen und rechtlichen Problemen konfrontiert ist...

Beschluss des AK Soziales der Kölner Grünen vom 12.5.2020.