Grüne Köln

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Wahlergebnis der Integrationsratwahl ist da.


Danke an alle, die die GOL gewählt haben!


Die Stadt Köln bietet eine übersichtliche Darstellung der Ergebnisse.

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In Köln gibt es einen Integrationsrat, der die Interessen der Kölner Migrant*innen vertritt und der vor der Beschlussfassung durch den Rat beteiligt wird. Es handelt sich um eine kommunale Interessenvertretung aller Kölner*innen und als kommunales Fachgremium zur  Begleitung des Prozesses für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Migrant*innen. Themen die dort behandelt werden sind unter anderem, wie die politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Migrant*innen in Köln selbstverständlich wird, wie die Stadtverwaltung sich interkulturell öffnen kann und wie verhindert werden kann, dass Menschen ausgegrenzt, diskriminiert oder Opfer von Rassismus in Köln werden.   

Kontaktaufnahme zur GOL 

Kandidat*innen der GRÜN offenen Liste

Elizaveta Khan

Platz 1

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Ahmet Edis

Platz 2

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Dorsa Moinipour

Platz 3

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Jarosaw Bak

Platz 4

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Izabela Alibajro

Platz 5

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Ahmet Sinoplu

Platz 6

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Mona Leitmeier

Platz 7

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Nikolay Barbov

Platz 8

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Hasret Karacuban

Platz 9

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Khalid Boussaad

Platz 10

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Barbara Brunelli

Platz 11

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Omar Draoui

Platz 12

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-

Platz 13

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Arif Ünal

Platz 14

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Informationen zum Integrationsrat und zur Wahl des Integrationsrats

Der Integrationsrat setzt sich zusammen aus 11 Mitgliedern des Rates, seit 2009 sind das für die Grünen Marion Heuser und Firat Yurtsever und 22 Vertreter*innen verschiedener Listen, die durch die Wähler*innen des Integrationsrats aufgestellt werden und wird für fünf Jahre gewählt. Dabei gibt es auch eine GRÜN-offene Liste (GOL), die durch einen Kooperationsvertrag mit den Grünen verbunden ist. Die GRÜN-offene Liste wird durch Ahmed Edis und Barbara Brunelli vertreten. Die GRÜN-offene Liste ist kein Gremium der Partei, sondern wird über die Mitgliederversammlung  der GRÜN-Offenen Liste aufgestellt.

Wer darf den Integrationsrat wählen? 

In der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln vom 14. Mai 2020 heißt es unter   

§ 6 Wahlberechtigung

(1) Wahlberechtigt ist, wer 1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, 2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, 3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder 4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

(2) Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

1. 16 Jahre alt sein,

2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und

3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

(3) Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer,

1.  auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) geändert worden ist, nach seinem § 1 Abs. 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder

2.  die Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind

§ 15 Durchführung der Wahl

(1) Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

(2) Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme.

(3) Auf Verlangen hat die Wählerin/der Wähler sich gegenüber dem Wahlvorstand auszuweisen.

(4) Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister in einem verschlossenen Briefwahlumschlag

a) ihren/seinen Wahlschein und

b) in einem besonderen verschlossenen Stimmzettelumschlag ihren/seinen Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief am Wahltage bis 16 Uhr bei ihr/ihm eingeht. Auf dem Wahlschein hat die Wählerin/der Wähler der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen der Wählerin/des Wählers gekennzeichnet worden ist.

 

Auf der Homepage der Stadt Köln findet man außerdem ein Video, in dem die Arbeit vorgestellt wird: https://www.youtube.com/watch?v=MImzyZpzuVA

Weitere Informationen der Stadt Köln zur Wahl des Integrationsrats gibt es hier: 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/69315/index.html