Höhere Straßenreinigungsgebühren statt Winterdienstgebühr ab 2007
Von Ratsfraktion
Veröffentlicht am:
21. Dezember 2006
Ratsfraktion: Pressemitteilung
Statt einer Winterdienstgebühr werden nun die Gebühren für die Straßenreinigungssatzung erhöht. Trotz Zweifel tragen die GRÜEN diese Entscheidung mit
Höhere Straßenreinigungsgebühren statt Winterdienstgebühr ab 2007
Grüne: „Lösung ist dauerhaft keineswegs akzeptabel.“
Für die Einführung einer Winterdienstgebühr ab 2007 existiert keine Mehrheit im Rat. Nur die grüne Ratsfraktion wäre diesen Weg gegangen, um eine weitere erhebliche Belastung des Haushalts 2007 zu vermeiden. Stattdessen wird nun per Dringlichkeitsentscheidung die Gebührensatzung für 2007 so geändert, dass die Straßenreinigung etwa 5,7 % teurer wird, um zumindest die Haushaltsbelastungen zum Teil abzumildern.
„Jedoch bleiben immer noch mindestens 894.000 € zusätzliche Belastung für den Haushalt 2007. Das ist erheblich. Die Winterdienstgebühr hätte hingegen den Hpl 2007 um 1,697 Mio € entlastet. Die Dringlichkeitsentscheidung ist daher aus grüner Sicht alles andere als befriedigend, sondern kann nur eine vorübergehende Notlösung darstellen. Eine Kostenabwälzung auf den allgemeinen Haushalt lehnen wir daher grundsätzlich ab. Auch wird damit das Ziel einer gerechten Lastenverteilung für die Bürger durch diese Gebührenänderung keineswegs gelöst.“, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer und finanzpolitischer Sprecher.
Da aber nun mit Blick auf den Jahreswechsel zwingend kurzfristig gehandelt werden muss und Satzungsänderungen rechtlich immer auf das Kalenderjahr bezogen werden müssen, trägt die grüne Ratsfraktion diese Dringlichkeitsentscheidung zwecks Einführung einer rechtskräftigen Satzung zum 1.1.2007 mit – allerdings ausdrücklich nur unter den wie folgt dargestellten Vorbehalten.
„Erstens: In den anstehenden Haushaltsverhandlungen erwarten wir von den Befürwortern dieser Satzungsänderung Vorschläge für die Kompensation der zusätzlichen Haushaltsbelastung, die bei den haushaltstragenden Fraktionen konsensfähig sind.
Zweitens: Die nun per DE erfolgte Regelung ist nur auf das Haushaltsjahr 2007 zu befristen.
Drittens: Sofern keine adäquate und zugleich rechtskonforme Satzungsgestaltung zur Erhebung gerechter Gebühren ab 1.1.2008 für die gebührenpflichtigen Leistungen realisierbar sein sollte, ist nach anderen Wegen zu suchen, mit der die ursprünglich beabsichtigte haushaltsentlastende Wirkung nachhaltig erreichbar ist. Dazu gehört auch die Prüfung einer Grundsteuererhöhung, um sich dem Ziel einer gerechten Belastung zumindest annähern zu können.“, so Frank abschließend.
Köln, 21. Dezember 2007
Verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer
Für weitere Informationen: Gerd Brust (zuständig für Abfallwirtschaft),
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