Ratsantrag: Aktuelle Stunde zum Thema „Beabsichtigte Änderungen der Landesregierung zum Gemeindewirtschaftsrecht, und ihre Auswirkungen auf die Stadt Köln“
Veröffentlicht am:
26. März 2007
Sollten die Absichten der CDU/FDP geführten Landesregierung Realität werden, würde die Existenz der kommunalen Unternehmen und ihre zahltreichen Dienstleistungen für die BürgerInnen ernstlich gefährdet.
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat
26. März 2007
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Historisches Rathaus
50667 Köln
Beantragung einer „Aktuellen Stunde“ gem. § 5 der GschO des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller beantragen für die Ratssitzung am 27. März 2007 gem. § 5 der GschO des Rates eine Aktuelle Stunde zum Thema:
„Beabsichtigte Änderungen der Landesregierung zum Gemeindewirtschaftsrecht, und ihre Auswirkungen auf die Stadt Köln“
Begründung:
Sollten die Absichten der Landesregierung zum Gemeindewirtschaftsrecht im Rahmen der Änderungen zur Kommunalverfassung Realität werden, würde dies die Existenz der kommunalen Unternehmen und damit die verlässliche Erbringung wichtiger Dienstleistungen für die Bürger ernstlich gefährden. Zu Recht demonstrierten am 7. März vor dem Düsseldorfer Landtag weit über 20.000 Menschen gegen die geplante Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.
Die Stadt Köln wäre als Eigentümer der Stadtwerke sowie von über 30 Gesellschaften mit direkter – größtenteils 100%iger – Beteiligung empfindlich betroffen. Diese Unternehmen gewährleisten für die Kölner Bürger und Bürgerinnen Kernaufgaben der Daseinsvorsorge und die Bereitstellung von notwendiger städtischer Infrastruktur, z.B. den öffentlichen Nahverkehr und übrigens auch die Schwimmbäder.
Durch die geplante rechtliche Benachteiligung der kommunalen Unternehmen steht die Zukunft der Daseinsvorsorge auf dem Spiel. Dies hätte zukünftig auch erhebliche Belastungen für den städtischen Haushalt und den Verlust zahlreicher Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Folge. Ohne kommunale Unternehmen als Auftraggeber fehlt dem örtlichen Handwerk und Mittelstand ein relevanter Wirtschaftspartner.
Das Innenministerium hat am 20.3. die Gesetzentwürfe zur Änderung der Gemeindeverfassung veröffentlicht. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten vom ersten Referentenentwurf auch in Hinsicht auf die Begründung zum §107 (Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen). Die aktuelle öffentliche Auseinandersetzung über die Entwürfe wird nicht ohne Eindruck auf den Landesgesetzgeber bleiben. Dazu soll auch der Kölner Rat beitragen.
Der Rat der größten Stadt in Nordrhein-Westfalen hat die Verpflichtung, diese bedrohlichen Entwicklungen für die kommunale Selbstverwaltung kritisch zu beraten und sich gegenüber Landesregierung und Landesgesetzgeber in Form einer Entschließung des Rates ausdrücklich zu Wort zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zimmermann Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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