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16. Jahrestag des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße: Mahnmal ist überfällig!

Ratsfraktion
Veröffentlicht am: 10. Juni 2020

6 Jahre nach dem Beschluss des Kölner Rates am 11. Februar 2014  zur Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer der NSU Anschläge in Köln und 16 Jahre nach dem Anschlag am 9. Juni 2004 gibt es immer noch keine endgültige Entscheidung über den Standort des Denkmals. „Wir Grüne haben dieses Mahnmal mitinitiiert und uns immer sehr dafür eingesetzt. Dass es jetzt, 16 Jahre nach den Anschlägen und 6 Jahre nach dem Ratsbeschluss für das Mahnmal immer noch keine Umsetzung gibt, verwundert uns sehr“, so Brigitta von Bülow, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kölner Rat.

6 Jahre nach dem Beschluss des Kölner Rates am 11. Februar 2014  zur Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer der NSU Anschläge in Köln und 16 Jahre nach dem Anschlag am 9. Juni 2004 gibt es immer noch keine endgültige Entscheidung über den Standort des Denkmals.

„Wir Grüne haben dieses Mahnmal mitinitiiert und uns immer sehr dafür eingesetzt. Dass es jetzt, 16 Jahre nach den Anschlägen und 6 Jahre nach dem Ratsbeschluss für das Mahnmal immer noch keine Umsetzung gibt, verwundert uns sehr“, so Brigitta von Bülow, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kölner Rat.

Der ursprünglich im Wettbewerbsentwurf dafür vorgesehene Standort war ein Grundstück nahe der Kreuzung Keupstraße/Ecke Schanzenstraße. Zuletzt wurde die Politik seitens der Verwaltung im März 2019 darüber informiert, dass der tatsächliche Standort für das Mahnmal immer noch nicht geklärt sei, da es keinerlei konkrete Bebauungsabsichten des Eigentümers für das genannte Grundstück gebe.

„Die Stadt Köln muss nun alles tun, um auch in Verhandlungen mit den Investoren die Umsetzung des Mahnmals verlässlich zu ermöglichen. Auch dafür steht das Mahnmal, das als Begegnungsort die Vergangenheit reflektiert, auf die Zukunft gerichtet ist und die Opfer „ins Recht setzt“. Alles andere wäre ein Affront gegen die Opfer“, stellt Brigitta von Bülow abschließend klar.

Hintergrund:
Der vorliegende Entwurf für das Denkmal geht auf ein Werkstattverfahren zurück, das dem Ratsbeschluss vom 11. Februar 2014 folgte - unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern der Anschlagsopfer, der IG-Keupstraße, des Integrationsrates, des Rates und der Verwaltung. Ende 2016 entschied sich die Jury für den Entwurf des Künstlers Ulf Aminde: eine Bodenplatte in Form und Größe des Anschlagsortes, des Hauses Keupstraße 29. Als Ort der Begegnung soll das Mahnmal die Möglichkeit bieten, sich mittels einer App mit dem NSU-Komplex und Alltags-Rassismus auseinanderzusetzen.

Unterlagen im Ratsinformationssystem:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=701569&type=do&

Köln, 09.06.2020

Verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer
Kontakt: Brigitta von Bülow

 


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