Foto: ©GAG Immobilien AG
Der Ortsverband Chorweiler der Kölner Grünen begrüßt, dass der Aufkauf der vormals zwangsverwalteten Wohnungen in Chorweiler durch die GAG offenbar keinen Rechtsverstoß darstellt. "Das am 11. Januar veröffentlichte Ergebnis der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung schafft Rechtssicherheit", erklärt Ralf Kießwetter, Sprecher der Grünen im Stadtbezirk. "Damit wird nochmal bestätigt, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft auch soziale Kriterien bei Erwerb und Belegung von Immobilien berücksichtigen darf und damit nicht gegen eigene Interessen handelt", so der Grüne Wohnungsexperte und Veedelsbeauftragte für den Stadtteil Chorweiler, Marc Kersten. Der Grüne Ortsverband Chorweiler sieht dies auch als positives Signal für die Mieterinnen und Mieter in den entsprechenden Wohnungen.
Dass der Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt von der international renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly in seinem mehr als 600 Seiten starken Abschlussbericht keinen Grund zur rechtlichen Beanstandung sieht, wurde von Fachleuten so erwartet. Er war aufgrund einer gerichtlich angeordneten Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 Aktiengesetz tätig geworden.
"Gut, dass die Vorgänge nun geklärt sind und man sich nun weiter auf die Sanierung der Häuser und die Verbesserung der Wohnumstände für die Chorweiler-Mieter konzentrieren kann", freut sich auch die Sprecherin der Chorweiler Grünen, Eike Danke.