Aktuelles aus Mülheim

Wohnraumschutzsatzung für Köln: Wichtiges wohnungspolitisches Instrument wird wiederbelebt

Endlich kann die Kommune wieder eingreifen, wenn dringend benötigter Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt werden soll.

Fraktionsvorsitzende <link internal-link internen link im aktuellen>Barbara Moritz: „Unsozialer Leerstand, unnötiger Abbruch und die gewerbliche Nutzung z.B. als Boardinghaus kann nun unterbunden werden.“

Vor allem preiswerter Wohnraum unterliegt einem  Zweckentfremdungsdruck, da eine gewerbliche Nutzung fast immer zu höheren Einnahmen führt. Auch kann nun der Unsitte einiger Altstadthotels Einhalt geboten werden, Wohnungen in der Altstadt zu mieten, um sie für größere oder lärmende Gruppen zur Verfügung zu stellen.

Auch können Wohnräume nicht mehr einfach zu Büroräumen werden.

<link internal-link internen link im aktuellen>Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher: „Wir hoffen auch, dass durch diese Satzung wieder mehr Wohnraum zur Verfügung steht, weil Zweckentfremdung nun unterbunden werden kann.  Zukünftig ist die Umwandlung und damit Vernichtung von Wohnraum genehmigungspflichtig. Das ist gut so.“

Köln, 13. März 2014
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer

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Ratsfraktion | Ortsverband 4 - Ehrenfeld