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Moratorium für die Außengastronomie

28.07.22 –

Da es zuletzt Unsicherheit bezüglich der Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie gab, die die Bezirksvertretung Innenstadt anlässlich der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen hat, beabsichtigt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, gemeinsam mit SPD, FDP und Die Partei in der Bezirksvertretung zu beschließen, dass die Sondernutzung den Gastronomiebetrieben bis zur Verabschiedung endgültiger Regelungen durch den Konsultationskreis weiterhin ermöglicht wird.

Ansinnen des Antrags ist es, die vielerseits beliebte und das Stadtbild und Lebensgefühl prägende Außengastronomie weiterhin zu stärken und zu unterstützen. Bezirksbürgermeister Andreas Hupke (Bündnis 90/Die Grünen) stellt dazu fest: „Auch wenn die Pandemie vorbei ist, sind die Folgen davon noch nicht geheilt. Daher muss das Gastgewerbe seine alten Bedingungen behalten, bis ein neuer politischer Beschluss da ist!“

Aus diesem Grund soll mit dem Antrag auch der geltende Beschluss der Bezirksvertretung vom 25.08.2022 erneut bekräftigt werden, dass die bisher genehmigte Außengastronomie in ihrer Gestaltung unverändert bestehen darf, bis der auf grüne Initiative hin initiierte Konsultationskreis ein verbindliches Gestaltungshandbuch erarbeitet hat. Dies wird für Oktober 2023 erwartet, die Genehmigungen laufen ungeachtet dessen wie beschlossen bis zum 31.12.2023.

So bekräftigt auch Antje Kosubek (Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretende Bezirksbürgermeisterin: „Politik, Gastronomie und Verwaltung warten sehnsüchtig auf die Ergebnisse des Konsultationskreises, damit wir alle Planungs- und Rechtssicherheit haben. Mit dem erneuten Antrag will die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss und ihr Moratorium vom August 2022 bekräftigen, dass die bisher genehmigte Außengastronomie gestalterisch unverändert weiterbestehen darf, bis der Konsultationskreis endgültige Ergebnisse vorweist."