PFC im Grundwassser: Gesundheit und Boden schützen

Die Stadtverwaltung hat Besitzer privater Brunnen benachrichtigt, dass sie ihre privaten Brunnen nicht mehr benutzen dürfen. Betroffen sind Bereiche von Gremberghoven, Eil, Elsdorf, Urbach, Grengel und Poll.
Die Verunreinigung mit dieser giftigen Chemikalie ist schon alt. Galt sie vor 15 Jahren noch als „wahrscheinlich unbedenklich“, wurde 2018 der Grenzwert für PFC aufgrund neuer Einschätzungen der Folgen für Gesundheit und Umwelt drastisch herabgesetzt und die Nutzung von stärker verunreinigtem Grundwasser untersagt.
Hiermit wurde ein Stück grüne Politik verwirklicht: Ziel von Bündnis 90/Die Grünen ist es, Zukunft verantwortungsvoll zu gestalten. Dazu gehört, auf Gefahren von Giften für Umwelt und Gesundheit hinzuweisen. Sind Gifte erkannt, muss gehandelt werden.
Insofern ist der Schreck ein Aufwachen in einer Wirklichkeit, die seit Jahrzehnten existiert. Bis 2011 durfte PFC in Löschschaum benutzt werden, über den es in Köln vermutlich in das Grundwasser gelangt ist. Die Reinigung des Grundwassers durch Filter ist im Gange und soll in 10 – 15 Jahren abgeschlossen sein. Deshalb ist der Nutzungsstopp in unserem Bezirk zunächst bis 2035 befristet.
Auch wenn PFC im Löschschaum heute nicht mehr eingesetzt wird, würde es durch private Brunnen an die Oberfläche kommen. Dort würde es - neben den Gesundheitsfolgen für die Betroffenen - den bewässerten Boden verseuchen und wieder ins Grundwasser gelangen. So bedauerlich für Einzelne der Verzicht auf „ihren“ Brunnen nun ist – die Maßnahme ist längst überfällig, um das Grundwasser wieder nutzbar machen zu können.
Inwieweit eine Schadenersatzklage (Investition Brunnen 15 Jahre nicht nutzbar) gegen die Hauptverursacher der Kontamination (rechtsrh. Flughafen- und linksrh. Werksfeuerwehren) aussichtsreich ist, sollten die Betreffenden mit ihrer Rechtschutzversicherung klären.
Wir regen an, dass die Bezirksvertretung sich einsetzt für eine finanzielle Unterstützung bisheriger Brunnennutzer zur Installation eines zweiten Wasserzählers. Dieser erfasst nur die Wassermenge für die Gartenbewässerung, so dass für dieses Wasser keine Abwassergebühren gezahlt werden müssen. Dies würde eine Unterstützung bieten, auf die Nutzung des eigenen Brunnen im betroffenen Gebiet zu verzichten.

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