Schulstraßen in Porz

Köln kann nun gem. Erlass des Verkehrsministeriums NRV vom 26. Januar 2024 eigenständig sogenannte Schulstraßen einrichten und die Durchfahrt von KFZ für bestimmte Zeiten sperren, ohne vorher konkrete Gefahrenlagen nachweisen zu müssen.
Die Bezirksvertretungen (BV) sind für die Einrichtung von Schulstraßen zuständig. Wir haben nun einen entsprechenden Antrag für die Porzer BV im März initiiert, den wir mit der CDU stellen. Bis Mai soll die Stadtverwaltung demnach zunächst bei unseren 15 Grundschulen in Erfahrung bringen, ob und inwieweit sie diesbezügliche Maßnahmen ergriffen haben wollen. Bis zu den Sommerferien ist dann zu klären, ob und in welcher Weise diese umgesetzt werden können. Im Sinne einer Gleichbehandlung der Schulen halten wir dieses koordinierte Vorgehen für sachgerecht.
In einigen Fällen wird möglicherweise die konsequente ordnungsbehördliche Ahndung bereits bestehender aber durch „Elterntaxen“ missachtete absolute Halteverbote mehr Wirkung zeigen. Dies soll die Verwaltung gesondert aufzeigen.

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