24.05.23 –
Straßenverkehrslärm ist Lärm, der von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Parkplätzen verursacht wird. Dieser ist seit langem eine dominierende Lärmquelle, die nicht nur störend ist, sondern auch die Gesundheit beeinträchtigen kann.
Der Lindenthalgürtel und der Sülzgürtel sind vom Straßenverkehrslärm besonders betroffenen Straßen. Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen auf bestimmten Straßen und Straßenstrecken verkehrsbeschränkende Maßnahmen einführen. Hierzu kann jede betroffenen Bürgerin und jeder betroffene Bürger eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragen.
Um der Beeinträchtigung Ihrer/eurer Gesundheit durch Verkehrslärm und Abgasen entgegen zu wirken, wollen wir Sie/euch dabei unterstützen, eine solche Maßnahme zu beantragen. Dafür haben wir einen Musterantrag bereitgestellt (siehe Anlage).
Das Antragsformular sowie weitere Informationen verteilen wir auch bei unserer Informationsveranstaltung am 10. Juni 2023 am Lindenthalgürtel / Gleueler Straße (11.00 – 13.00 Uhr).
Das Antragsformular können Sie/ihr ausgefüllt an die dort angegebene Adresse der Stadt Köln senden. Wir würden uns freuen, wenn Sie/ihr uns informieren könnten, wann Sie/Ihr den Antrag gestellt haben. Dies ermöglicht uns einen Überblick über die gestellten Anträge.
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