Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

Des Weiteren fordern wir die Schaffung weiterer Frauenhausplätze und Schutzwohnungen bis mindestens die Bedarfe der Istanbul-Konvention erfüllt worden sind. Für die betroffenen Kinder in den Frauenhäusern muss mindestens eine Stelle einer Sozialarbeiterin nur für die Arbeit mit Kindern zusätzlich zu den bereits bestehenden Personalstellen geschaffen werden. Bei den Personalstellen muss sich grundsätzlich an den "Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen" (Frauenhauskoordinierung e.V. Berlin) orientiert werden.

Für die Erweiterungen der Schutzräume sollen sowohl weitere neue Frauenhäuser

sowie Zweigstellen bestehender Frauenhäuser in Betracht gezogen werden. Auch

andere Wohnformen als Schutzräume sind möglich. So kann eine weitere Wohnform im "Second Stage" eine Förderung vom LVR nach § 67 ff SGB XII ergeben. Wir drängen darauf, dass diese Förderungen auch genutzt werden.

Kategorie

2019 | Vielfalt & Feminismus