Aktuelle Informationen zu Wahlkampfreisen nach Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu den Landtagswahlen 2026
Du hast Interesse, nach Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern zu fahren und die dortigen GRÜNEN im Wahlkampf zu unterstützen? Großartig! Als Kreisverband übernehmen wir bis zu 150 € deiner Reisekosten zu den untenstehenden Bedingungen. Dazu musst du uns deine Reise nur rechtzeitig anmelden und spätestens 3 Monate danach ein Reisekostenerstattungsformular einreichen.
Wenn du es dir leisten kannst, freuen wir uns auch, wenn du die Kosten zu einem größeren Teil oder sogar ganz selbst trägst. Dadurch können wir noch mehr Menschen die Reise ermöglichen – und das Geld fließt in jedem Fall in die ostdeutschen Wahlkämpfe. Du kannst dennoch ein Reisekostenerstattungsformular ausfüllen. Alle Kosten, die du selbst trägst, gelten dann als Verzichtsspende und können steuerlich abgesetzt werden.
Konditionen für Reisekostenerstattungen für Wahlkampfurlaube
- Der Kreisverband Köln erstattet Mitgliedern, die zur Unterstützung der Landtagswahlkämpfe nach Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern fahren, Reisekosten bis zu einem Betrag von maximal 150 € pro Person und Reise, insgesamt jedoch bis maximal 1500 €. Besteht Interesse und Unterstützungsbedarf über diesen Betrag hinaus, wird sich um eine individuelle Lösung bemüht. Wird dieser Betrag nicht ausgeschöpft, fließt der Restbetrag als Wahlkampfspende zu gleichen Teilen an die Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
- Die geplante Reise muss bis spätestens 15.08.2026 unter Angabe von Zielort, Datum und geschätzten Kosten per E-Mail an wahlkampf@remove-this.gruenekoeln.de angemeldet werden. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Grundsätzlich erstattungsfähig sind Anreise, Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten können nur für Tage geltend gemacht werden, an denen das antragstellende Mitglied mindestens 3 Stunden mit Wahlkampftätigkeiten und/oder der Unterstützung der lokalen Kreisverbände verbringt.
- Erstattet werden gemäß der Finanzordnung des Kreisverbands Köln die nachgewiesenen und angemessenen Kosten nach den im Steuerrecht vorgesehenen Erstattungsregelungen, der Landesreisekostenordnung sowie den Vorgaben des Landes- und Bundesverbands. Insbesondere sei hier auf § 8 der Finanzordnung der GRÜNEN NRW verwiesen.
- Für die Erstattung der Kosten muss spätestens drei Monate nach der Reise ein ausgefülltes Reisekostenerstattungsformular eingereicht werden, welches auf dieser Seite heruntergeladen werden kann (s.o.). Entsprechende Belege sind beizufügen. Im Reisekostenformular können alle angefallenen Kosten der tatsächlichen Wahlkampfzeit unabhängig von der Höhe des Gesamtbetrags angegeben werden. Die Differenz des Gesamtbetrags zum unter 1. genannten Maximalbetrag von 150 € ist dann als Spende einzutragen.