Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung

Teil 1: Satzung

1.1. Ladungsfrist Kreismitgliederversammlungen
Wir wollen die Ladungsfrist von 14 auf 21 Tage erhöhen, damit Mitglieder mehr Zeit für Anträge haben und sich den Termin länger freihalten können  

1.2. Beschlussfähigkeit erleichtern
Wir passen die Satzung der Praxis an, dass KMVen so lange als beschlussfähig gelten, bis dies angezweifelt wird. Außerdem verringern wir die Untergrenze der Beschlussfähigkeit von 5% anwesender Mitglieder auf 3%. Dies ist notwendig geworden, da unsere KMVen trotz starkem Mitgliederwachstum eine gleichbleibende Zahl an Teilnehmenden haben. Dies sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Anträgen und Wahlen. 

1.3. Umstrukturierung im Vorstand
Die Zusammensetzung des Kreisvorstands ist in seiner jetzigen Struktur den gewachsenen Herausforderungen nur bedingt angemessen. Wir wollen künftig organisatorische Prozesse, Wahlkampfplanungen und interne Kommunikation bündeln. Wir wollen im Vorstand mehr Kapazitäten für politische Arbeit generieren.

Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir dafür den Vorstand umstrukturieren müssen: Mit der Einführung einer politischen Geschäftsführung als Teil des Vorstands. Dafür werden wir die Zahl der Beisitzenden von fünf auf vier reduzieren.

Obersten Aufgabe der politischen Geschäftsführung wird es sein, die Vorstands- und die Parteiarbeit zu organisieren. So hat sie ein Auge auf die laufenden Prozesse und bereitet Kreismitgliederversammlungen und Delegiertenräte vor. Dabei soll sie von den Aufgaben unserer hauptamtlichen Mitarbeitenden der Kreisgeschäftsstelle – allen voran unseres Kreisgeschäftsführers – nichts übernehmen, sondern die bisher bereits aus dem Vorstand heraus übernommenen Aufgaben mit klarer Zuständigkeit bündeln.

Unverändert bleiben die Zuständigkeiten der Vorsitzenden – Repräsentation nach außen – und des*der Kassierer*in. Zudem wollen wir aus dem Vorstand heraus eine*n vielfaltpolitische*n Sprecher*in und eine frauenpolitische Sprecher*in wählen. Dies können also auch Beisitzende übernehmen. 

1.4. Quotierung im Delegiertenrat

Der Delegiertenrat ist unser “kleiner Parteitag”, der schnell einberufen werden kann und nach der KMV das höchste Gremium ist. Bisher entsendet jedes Gremium (außer dem Kreisvorstand) eine*n Delegierte*n und eine*n Ersatzdelegiert*en. Dadurch kann die Quote unterlaufen werden. Wir wollen deshalb die Delegiertenzahl verdoppeln. 

1.5.GJ Köln als Teilorganisation
Die Grüne Jugend ist rechtlich gesehen mittlerweile eine Teilorganisation der GRÜNEN. Dies nehmen wir so in die Satzung auf.   

1.6. Digitale Versammlungen
Wir wollen digitale Versammlungen in unserer Satzung verankern, um flexiblere Teilhabe zu ermöglichen.

1.7. Frauenstatut
Unser jetziges Frauenstatut besteht nur aus einem einzigen Paragraphen unserer Satzung und ist einfach ein Auszug aus dem Landesfrauenstatut. Stattdessen übernehmen wir das Landesfrauenstatut durch die Streichung komplett in unsere Satzung. Dies greift der parallel im Vielfaltsprozess laufenden Arbeit zu dem Thema nicht vor. 

1.8. Satzungsänderungsantragfristen 
Satzungsänderungsanträge müssen laut Gesetz mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden. Diese Frist wollen wir in der Satzung verankern.

Hier findet Ihr die inhaltlichen Satzungsänderungen im Wortlaut:

Satzungsänderungen


 


Teil 2: Geschäftsordnung 

2.1 Behandlung von Tagesordnungspunkten
Punkte, die nach Beschluss der Tagesordnung zu Beginn der Versammlung noch behandelt werden sollen, dürfen zurzeit nicht behandelt werden, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder widerspricht. Wir wollen dies umdrehen, sodass zwei Drittel zustimmen müssen, um im Nachhinein einen TO-Punkt hinzuzufügen. 

2.2. Redelisten
Die Vorschriften zu Redelisten werden vereinfacht und an den Status Quo angepasst. 

2.3. Antragsfristen und Änderungsantragsfristen
Bisher besteht eine Antragsfrist zu KMVen von 4 Werktagen. Eine gesonderte Frist für Änderungsanträge besteht nicht. Dies führt dazu, dass Mitglieder oft keine ausreichende Zeit für Änderungsanträge haben. Die fehlende Frist für Änderungsanträge führt häufig dazu, dass noch auf der KMV Änderungsanträge handschriftlich eingereicht werden. Dadurch können sich Mitglieder nicht im Vorfeld über Änderungsanträge informieren. Die Frist für Anträge wollen wir auf 7 Tage erhöhen und eine Änderungsantragsfrist von 2 Tagen einführen. 

Hier findet Ihr die inhaltlichen Änderung an der Geschäftsordnung im Wortlaut:

GO-Äderungen