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Änderungsantrag im Rat: Rheinboulevard Köln-Deutz, Reinigungs- und Nutzungskonzept

SPD-Faktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

An den Vorsitzenden des
Rates Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Rheinboulevard Köln-Deutz, hier: Reinigungs- und Nutzungskonzept

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0321/2015 in die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.05.2015 aufzunehmen:
Die Beschlussvorlage soll unter Bezugnahme auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 30.04.2015 wie folgt modifiziert werden:

Beschluss:

I. Öffnung
Der Rat spricht sich für eine frühestmögliche Öffnung des Rheinboulevards aus, so dass die Bevölkerung den Rheinboulevard bereits im Sommer 2015 nutzen kann.

II. Reinigungskonzept
a. Eine dauerhaft gute Qualität von Erscheinungsbild und Sauberkeit des Rheinboulevards soll dadurch erreicht werden, in dem Reinigung, Prävention und die Präsenz des städtischen Ordnungsdienstes optimal miteinander verzahnt werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine signifikante Reduzierung der jährlichen Reinigungskosten sicherzustellen. Die AWB wird zunächst für 2015 und 2016 auf Basis des in der Beschlussvorlage dargelegten reduzierten Reinigungskonzepts (siehe Beschlussalternative der Verwaltungsvorlage) beauftragt, in der für 2015 von ca. 200.000 € und für 2016 von ca. 598.000 € Gesamtreinigungskosten ausgegangen wird.

b. Die Wirkung der erfolgten Reinigungsleistungen im Zeitraum Mitte 2015 bis Oktober 2016 wird bis zum Jahresende 2016 evaluiert, das Reinigungskonzept entsprechend angepasst und den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt.

c. Ein sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards soll dauerhaft gewährleistet werden. Verwaltung und AWB werden daher beauftragt, kurzfristig zu prüfen, die städtische Beschäftigungsgesellschaft KGAB in die Leistungserbringung einzubeziehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen verstärkten Einsatz des Ordnungsdienstes im Bereich der Ufertreppe zur Prävention zu gewährleisten.

d. Im Rahmen des städtischen Toilettenkonzepts wird eine weitere City-WC-Anlage in der Nähe des Rheinboulevards errichtet. Die Notwendigkeit für weitere Toilettenstandorte wird im Rahmen der Evaluierung geprüft.

e. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine kontrollierende und ordnende Wirkung am Rheinboulevard dadurch erzielt werden kann, dass eine Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nähe des Rheinboulevards zugelassen wird. Soweit möglich sollte auch diese mit einer zusätzlichen Toilettenanlage kombiniert werden.

III. Nutzungskonzept
a. Der Rat betont die Öffentlichkeit des Rheinboulevards für alle Besucherinnen und Besucher. Die Nutzung des Rheinboulevards zur Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Beschlussfassung durch den Rat.

b. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, wie an Silvester und Tagen mit hohem Besucheraufkommen die öffentliche Sicherheit im Bereich der Ufertreppe gewährleistet werden kann.

c. In unmittelbarer Nähe des Rheinboulevards sind Fahrradabstellanlagen vorzusehen; die Verwaltung wird beauftragt, dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt kurzfristig einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

Begründung:
erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke   SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Niklas Kienitz               CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank                   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Ulrich Breite                 FDP-Fraktionsgeschäftsführer

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