Wie sind die Kölner GRÜNEN aufgebaut? Welche Rolle hat der Kreisvorstand? Warum existiert das Schiedsgericht? Und was verbirgt sich hinter der Abkürzung BDK? Hier gibt es einen Überblick, wie die grüne Partei in Köln funktioniert.


Organigramm


Gremien

Vorstand

Vorstand

Der Kreisvorstand der Kölner Grünen wurde am 25. März 2023 für zwei Jahre gewählt. Er besteht aus zwei Vorsitzenden, einer Kassierer*in, einer politischen Geschäftsführer*in und vier Beisitzer*innen. Der Vorstand leitet den Kreisverband, gestaltet zusammen mit den Mitgliedern den Kurs der Kölner GRÜNEN und gibt politische Impulse für die ganze Partei. Ihr könnt Euch gerne mit Euren Anliegen jederzeit über die Kreisgeschäftsstelle an den Vorstand wenden.

Hier erhaltet Ihr eine Übersicht unserer Vorstandsmitglieder:

Unser Kreisvorstand

Präsidium

Präsidium

Das Präsidium der GRÜNEN Köln setzt sich gemäß § 9 (5) der Satzung des KV Köln aus zehn gewählten Mitgliedern zusammen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Mitgliederversammlungen eigenständig zu leiten. Als zentrales Gremium übernimmt es die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf dieser Versammlungen. Zudem stellt es sicher, dass die Grundsätze und Prozesse der Partei eingehalten werden, während es gleichzeitig die Beteiligung der Mitglieder fördert. Mehr Infos zu den Regeln der Mitgliederversammlung findet Ihr in unserer Geschäftsordnung.

In Köln wurden am 27.01.2024 gewählt:
  1. Denise Abé
  2. Katharina Dröge
  3. Esther Kings
  4. Svenja May
  5. Luca Marie Stueber
  6. Emanuel Bruckisch
  7. Max Derichsweiler
  8. Max Löffler
  9. Hans Schwanitz
  10. Jonathan Sieger
Ombudspersonen im Themenfeld sexualisierte Gewalt

Ombudspersonen im Themenfeld sexualisierte Gewalt

Ombudspersonen sind für alle Parteimitglieder, hauptamtlich Beschäftigte in unserer Partei und Besucher*innen die Ansprechpersonen, die bei Grenzverletzungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei sexuellen Übergriffen angesprochen werden können und dann über das weitere Vorgehen beraten. Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere bewusst wahr und vertuschen diese nicht. Durch die Ombudspersonen bieten wir die Möglichkeit, eine neutrale Ansprechperson bereitzustellen, die im Falle einer Grenzüberschreitung, der betroffenen Person unterstützend zur Seite steht. Betroffene sollen den Prozess selbstbestimmt gestalten können und entscheiden, wer wie eingebunden werden soll. Betroffene Personen können sich so entweder zu erst vertrauensvoll an den Kreisvorstand oder an die Ombudspersonen wenden. Es besteht eine strikte Schweigepflicht, der Kreisvorstand wird von den Ombudspersonen beispielsweise nur auf Wunsch der betroffenen Person eingebunden und informiert.

Hier findet Ihr mehr Infomationen zu der aktuellen Omudsperson:
Ombudsperson

Schiedsgericht des Grünen Kreisverbands Köln

Schiedsgericht des Grünen Kreisverbands Köln

Die Mitgliederversammlung einer Partei kann die Einrichtung eines Kreisschiedsgerichts beschließen. Dieses besteht aus drei Mitgliedern, die von der Versammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden.
Die Hauptaufgabe des Kreisschiedsgerichts besteht in der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen und Ausschlussanträge. Es fungiert als Schlichtungsstelle für interne Streitigkeiten der Partei, trifft Entscheidungen zur Auslegung und Anwendung von Satzungen sowie zur Anfechtung parteiinterner Wahlen und Beschlüsse. Gegen Beschlüsse des Kreisschiedsgerichts haben Betroffene die Möglichkeit, Berufung beim Schiedsgericht des nächsthöheren Gebietsverbandes einzulegen.
Die genauen Regelungen und Abläufe werden durch die Schiedsgerichtsordnung festgelegt. Mehr Infos hier.

In Köln wurden am 13.04.2024 gewählt:
  1. Franz Dillmann
  2. Lisa Löffler
  3. Johanna Satler

Delegierte

Bundesdelegiertenkonferenz

Bundesdelegiertenkonferenz

Die Bundesversammlung, auch bekannt als Bundesdelegiertenkonferenz oder BDK, innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht dem Parteitag in anderen politischen Parteien und fungiert als höchstes Organ. Sie wird mindestens einmal jährlich abgehalten. Die Delegierten für diese Versammlung werden während unserer Kreismitgliederversammlung gewählt. Infos zur letzten Bundesdelegiertenkonferenz im November 2023 in Karlsruhe hier.

Die Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz wurden am 22.06.2024 gewählt:

Frauenplätze

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Sandra Schneeloch
  2. Dîlan Yazicioglu
  3. Sarah Brunner
  4. Eileen Woestmann
  5. Carolin Sprick
  6. Judith Hasselmann
  7. Katja Porredda
  8. Diana Siebert
  9. Gabriele Pulvermüller
  1. Lisa Schopp
  2. Lisa-Marie Friede
  3. Katharina Dröge
  4. Linda Müller
  5. Eike Danke
  6. Julia Woller
  7. Sophia Arzbach
  8. Petra Pinger
  9. Ulla Schlömer
  10. Rebecca Eidens
  11. Katja Trompeter
  12. Maja Grätz

Offene Plätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Jonathan Sieger
  2. Cyrill Ibn Salem
  3. Stephan Eckstein
  4. Hans Schwanitz
  5. Robert Schallehn
  6. Moritz Böll
  7. Thomas Ketelaer
  8. John Richter-Ulrich
  1. Lars Wahlen
  2. Stefan Matthias Pape
  3. Florian Seif
  4. Frank Jablonski
  5. Guillermo Ribes Vicente
  6. Nuri Azapoğlu
  7. Sebastian Trapp
  8. Kai Echelmeyer
  9. Martin Laumert
  10. Martin Reiher
  11. Robin Will
  12. Nicolai Bahmann
Landesdelegiertenkonferenz

Landesdelegiertenkonferenz

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt das beschlusshöchste Gremium auf Landesebene dar. Ähnlich wie die Bundesversammlung auf Bundesebene ist sie von entscheidender Bedeutung. Die LDK bringt Delegierte aus den verschiedenen Kreisverbänden zusammen und bietet eine Plattform für Diskussionen über landespolitische Themen, die Festlegung von inhaltlichen Positionierungen und die Auswahl von Kandidat*innen für Wahlen auf Landesebene. Die Delegierten für die LDK werden in den Kreismitgliederversammlungen gewählt, wodurch eine breite regionale Vertretung gewährleistet wird. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der politischen Agenda und der Richtung der Grünen Partei in NRW.

Die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz gewählt am 13.04.2024:

Frauenplätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Derya Karadag
  2. Anna Kipp
  3. Katja Trompeter
  4. Lisa-Marie Friede
  5. Lea Winterscheidt
  6. Julia Woller
  7. Isabel Klar
  8. Eileen Woestmann
  9. Friederike Scholz
  10. Annika Hilleke
  11. Daria Plotnikov
  12. Sandra Schneeloch
  13. Katja Poredda
  14. Elisabeth Huther
  1. Bärbel Hölzing
  2. Svenja May; als Ersatz kandidiert
  3. Annika Patzschke
  4. Eike Danke
  5. Linda Müller
  6. Ute Ackermann
  7. Julia Crispin
  8. Julie Cazier
  9. Barbara Ostermann

Offene Plätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Hans Schwanitz
  2. Timo Hilleke
  3. Salvatore Mancuso
  4. Lars Wahlen
  5. Leon Schlömer
  6. Cyrill Ibn Salem
  7. Judith Hasselmann
  8. Sami Chakkour
  9. Malte Braun
  10. Emanuel Bruckisch
  11. Jurek Schülke
  12. Luca Mehlig
  13. Thomas Ketelaer
  14. Ekrem Yasa
  1. Lino Hammer; als Ersatz kandidiert
  2. Frank Jablonski; als Ersatz kandidiert
  3. Ben Hilgers; als Ersatz kandidiert
  4. Robert Schallehn; als Ersatz kandidiert
  5. JJ Stojan; als Ersatz kandidiert
  6. Peter Ruther
  7. Frank Oliver Scholz; als Ersatz kandidiert
  8. Martin Bachmann
  9. Henri Johna
  10. Norbert Schaaf
  11. Floris Rudolph
Landesparteirat

Landesparteirat

Der Landesparteirat NRW ist ein bedeutendes Gremium innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Landesebene. Er übernimmt eine breite Palette von Aufgaben, darunter die Ausarbeitung und Entwicklung politischer Strategien auf Landesebene und spielt eine wichtige Rolle bei der politischen Ausrichtung der Grünen in Nordrhein-Westfalen. Die Delegierten des Landesparteirates werden auf unserer Kreismitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt.

Delegierte des Landesparteirats gewählt am 27.01.2024

Frauenplätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Sarah Brunner
  2. Katja Poredda
  3. Eileen Woestmann
  4. Luca Marie Stueber
  5. Ildiko Mermagen
  1. Rebecca Eidens
  2. Maja Grätz
  3. Eike Danke
  4. Bea Jakobi

Offene Plätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Konrad Jäker
  2. Floris Rudolph
  3. David Jacobs
  4. Elias Mugendi
  1. Jonathan Sieger
  2. Hans Schwanitz
  3. Stefan Winkelmann
  4. Gabriele Pulvermüller
  5. Norbert Schaaf
Landesfinanzrat

Landesfinanzrat

Der Landesfinanzrat ist innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen das entscheidende Gremium für finanzielle Angelegenheiten. Er ist verantwortlich für die Überwachung und Verwaltung der finanziellen Ressourcen der Partei auf Landesebene. Der Rat entwickelt Strategien zur Finanzierung von Parteiaktivitäten, erstellt den Haushaltsplan und überwacht die Einhaltung der finanziellen Richtlinien. Darüber hinaus berät der Landesfinanzrat über Spenden- und Fundraising-Strategien, um die finanzielle Stabilität der Partei zu gewährleisten. Die Delegierten werden auf unserer Kreismitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt.

Delegierte des Landesfinanzrates gewählt am 15.05.2023:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Willi Harz
  1. Sarah Brunner
  2. Stefan Wolters
Bezirksrat Mittelrhein

Bezirksrat Mittelrhein

Der Bezirksrat Mittelrhein ist ein Bindeglied zwischen Kreisverbänden und dem Landesverband NRW. Er koordiniert und vernetzt sich insbesondere bei Themen mit regionalpolitischem Bezug, vertritt regionale Interessen gegenüber dem Landesverband NRW und unterstützt die innerparteiliche Meinungsbildung. Die Delegierten werden auf unseren Kreismitgliederversammlungen alle zwei Jahre gewählt.

Die Delegierten des Bezirksrats Mittelrhein gewählt am 27.01.2024:

Frauenplätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Eileen Woestmann
  2. Lisa Schopp
  3. Elisabeth Huther
  4. Rebecca Eidens
  5. Lisa-Marie Friede
  6. Ildiko Mermagen
  7. Katja Trompeter
  8. Katja Poredda
  1. Sarah Brunner
  2. Judith Hasselmann
  3. Gabriele Pulvermüller
  4. Lea Windischbauer
  5. Petra Pinger
  6. Helene Hofmann
  7. Eike Danke
  8. Bea Jakobi
  9. Nadine Milde

Offene Plätze:

Ordentliche DelegierteErsatzdelegierte
  1. Hans Schwanitz
  2. Stefan Wolters
  3. Jonathan Sieger
  4. Robert Schallehn
  5. Richard Dembowski
  6. Floris Rudolph
  7. Ben Hilgers
  1. Willi Harz
  2. Elias Mugendi
  3. Frank Jablonski
  4. David Jacobs
  5. Sebastian Trapp
  6. Martin Mellert
  7. Hartmut Neubauer
  8. Norbert Schaaf

Satzungen

Grüner wird's nicht! Hier gibt es wichtige Dokumente von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln. Von der grünen Satzung bis hin zum Frauenstatut und der Finanzordnung.

Satzung

Satzung

Die Satzung regelt die Organisation und Funktionen des Kreisverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Köln. Sie definiert unter anderem den Zweck und die Aufgaben des Verbands, die Bedingungen für die Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Struktur der Organisation, die Funktionsweise der Organe wie Vorstand, Delegiertenrat und Kreisschiedsgericht sowie die Verfahren für Beschlüsse und Satzungsänderungen.
Hier findet Ihr unsere vollständige Satzung:

Satzung

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Kreisverbands Köln von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt die Verfahrensweisen und Regeln für Versammlungen und Organe fest, einschließlich der Zuständigkeiten des Präsidiums, der Festlegung von Tagesordnungen, Rednerlisten, Antragsrecht, persönlichen Erklärungen, Ordnungsmaßnahmen, Abstimmungsverfahren und Wahlen, mit der Möglichkeit, von diesen Regeln im Einzelfall abzuweichen und unter Berücksichtigung gesetzlicher und parteisatzungsrechtlicher Bestimmungen.
Hier findet Ihr unsere Geschäftsordung:

Geschäftsordnung

Finanzordnung

Finanzordnung

Die Finanzordnung regelt die Verwendung und Herkunft von Geldern in einem Kreisverband, inklusive der Beitragszahlungen der Mitglieder, der Abführung an übergeordnete Verbände, der Annahme von Spenden sowie der Haushaltsführung und Rechnungsprüfung. Dort werden klare Richtlinien für die finanzielle Transparenz und Verantwortlichkeit festgelegt.
Hier findet Ihr die Finanzordnung:

Finanzordnung

Frauenstatut

Frauenstatut

Das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW verfolgt die Gleichberechtigung und Mitbestimmung von Frauen innerhalb der Partei. Es legt fest, dass Frauen mindestens zur Hälfte in den Parteigremien und auf Wahllisten vertreten sein müssen. Ferner zielt es darauf ab, die Mitbestimmung und Förderung von Frauen in der Partei sicherzustellen und schließt auch die gleichberechtigte Teilhabe von Trans*, inter und nicht-binären Personen mit ein.
Hier findet Ihr unser Frauenstatut:

Frauenstatut

Frauenstatut für Dummies

Frauenstatut für Dummies

Das Frauenstatut für Dummies ist inspiriert von der bekannten "Für Dummies"-Reihe und bietet eine einfache Erklärung des Frauenstatuts unserer Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es betont unser Ziel, Frauen sichtbar zu machen und ihre Präsenz sowie Stimme zu stärken, um eine wirkliche Gleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen.
Hier findet Ihr das Frauenstatut für Dummies:

Frauenstatut für Dummies

Satzung Landesverband

Satzung Landesverband

Die Satzung des Landesverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt verschiedene Aspekte der Parteiorganisation. Sie definiert den Namen, den Sitz und das Tätigkeitsgebiet, die Mitgliedschaftskriterien sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die Satzung legt auch die Struktur der Partei fest, einschließlich der Gliederungen wie Orts-, Kreis- und Bezirksverbände. Des Weiteren definiert sie die Organe der Partei, ihre Funktionen und Zuständigkeiten, wie die Landesdelegiertenkonferenz, den Landesparteirat, den Landesvorstand, den Landesfinanzrat und das Landesschiedsgericht.
Hier findet Ihr die Satzung des Landesverbands NRW:

Satzung Landesverband NRW

Satzung Nikolaus-Gülich-Fonds

Satzung Nikolaus-Gülich-Fonds

Der Nikolaus-Gülich-Fonds ist eine Initiative des Kreisverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln, benannt nach dem Anführer einer Protestbewegung gegen politische Korruption und Amtsmissbrauch im 17. Jahrhundert. Der Fond unterstützt parteiunabhängige Initiativen in Köln, die Ziele wie Ökologie, erweiterte Gerechtigkeit, lebendige Demokratie, Selbstbestimmung und Menschenrechte verfolgen. Die Mittel stammen aus einem Vermächtnis und den Beiträgen Grüner Mandatsträger im Kölner Rat.
Mehr Informationen zum Nikolaus-Gülich-Fonds findet hier:

Satzung Nikolaus-Gülich-Fonds

Satzung Grüne Jugend

Satzung Grüne Jugend

Die GRÜNE JUGEND Köln (GJ) ist die unabhängige Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und setzt sich für ökologische, soziale und politische Themen ein. Sie engagiert sich aktiv für eine nachhaltige Zukunft, fördert jugendliches Engagement und bringt junge Menschen in Köln zusammen, um sich für progressive Ideen einzusetzen. Die Organisation bietet Raum für Diskussionen, politische Bildung und die Entwicklung innovativer Ansätze für eine gerechtere Gesellschaft.
Hier findet Ihr die Satzung der Kölner GRÜNEN JUGEND:

Satzung GRÜNE JUGEND KÖLN

Organigramm

Organigramm

Hier findet Ihr eine Übersicht der bestehenden Strukturen:

Organigramm GRÜNE KÖLN

Geschäftsordnung Arbeitskreise

Geschäftsordnung Arbeitskreise

Hier findet Ihr die Geschäftsordnung der Arbeitskreise:

Geschäftsordnung Arbeitskreise

Grünes Glossar

Abkürzungen, Erklärungen und Hilfestellungen

Ihr fragt Euch, was so manche Abkürzung bedeutet? Wofür manche Gremien zuständig sind? Hier wird einiges in aller Kürze erklärt.

PDF-Download