Neuigkeiten zu Mobilität, Verkehr und Stadtentwicklung

Änderungsantrag: Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen

Freiheit und Sicherheit
Für die Videoüberwachung in allen Ebenen der KVB-U-Bahnhaltestellen benötigen wir transparente Regeln. Sicherheitsbedürfnisse müssen im Einklang mit Freiheitsrechte stehen. Daher haben die GRÜNEN auf eine Änderung des Verwaltungsvorschlags „Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen“ gedrungen. Der Hauptausschuss beschloss daher folgenden Änderungsantrag.


CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

An die Vorsitzende des Hauptausschusses
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
TOP 5.1.1: Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen, 2931/2016

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zu TOP 5.1.1 in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 12.09.2016 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

Der Hauptausschuss beschließt in Ergänzung der gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte die Erteilung des Hausrechtes zur Installation für alle Zwischenebenen der U-Bahn-Haltestellen mit folgenden Maßgaben an die KVB AG zu übertragen:

1.         Da es sich bei den Zwischenebenen um öffentliche Räume handelt, bezieht sich das Hausrecht nur auf die Installation und den Betrieb der Videoüberwachung unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie das Aussprechen von Aufenthaltsverboten durch KVB-Sicherheitskräfte bei gravierenden Störungen des Hausfriedens.

2.         Die durch Videoanlagen zu überwachenden Zeiträume für jede einzelne Zwischenebene werden differenziert nach Gefahreneinschätzung zwischen KVB AG, Verwaltung und Polizei festgelegt. Die Videoüberwachung ist mit den Maßnahmen des städtischen Ordnungsdienstes sowie dem Konzept für Ordnungspartnerschaften mit der Polizei zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum abzustimmen.

3.         Bei von der KVB-Betriebsleitzentrale über Video erkannten Störungen ist situationsabhängig zu entscheiden, ob zunächst nur KVB-Sicherheitskräfte eingreifen oder ob parallel die Polizei sowie das Ordnungsamt der Stadt Köln informiert werden.

4.         In allen Zwischenebenen und U-Bahn-Haltestellen wird durch gut erkennbare mehrsprachige Beschilderung auf die Videoüberwachung hingewiesen. Eine ausführliche Information zur Videoüberwachung gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt über Webauftritt der KVB AG. Die Informationen sollen u.a. Hinweise über die Überwachungsart, Aufbewahrungsfrist gespeicherter Videos und Verantwortlichkeiten beinhalten.

5.         Die noch festzulegenden Durchführungskonditionen zur Umsetzung der Videoüberwachung werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung (AVR) und dem Verkehrsausschuss mitgeteilt. Nach zwei Jahren sind die Erfahrungen und die Ergebnisse der Videoüberwachung in einem Bericht den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Niklas Kienitz                                      Jörg Frank                                      Ulrich Breite

CDU-Fraktionsgeschäftsführer          GRÜNE-Faktionsgeschäftsführer      FDP-Fraktionsgeschäftsführer

 

 

Kategorie

Ratsfraktion | Kreisverband | Anträge & Anfragen | Verkehr | Pressemitteilung