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Erbbaurecht für soziokulturelle Nutzung beschlossen

In Zukunft können soziokulturelle Initiativen in Köln deutlich leichter städtische Gebäude nutzen als bisher. Das hat der Liegenschaftsausschuss in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. Damit wird das Erbbaurecht, das bevorzugte Vergabeinstrument für städtische Wohnbaugrundstücke, künftig auch für soziokulturelle Nutzungen angewendet.

Dadurch können städtische Gebäude für soziokulturelle Nutzungen günstig verpachtet werden. Unter Einhaltung bestimmter Vergaberichtlinien können sich Initiativen auf städtische Ausschreibungen bewerben. Bei Zusage erhalten sie einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Regellaufzeit von 80 Jahren. Hierfür zahlen gemeinnützige Akteur*innen lediglich 0,75% des Verkehrswertes der jeweiligen Liegenschaft als jährlichen Erbbauzins. Dieser kann auch ausgesetzt werden, wenn die Initiativen in die Ertüchtigung der Räumlichkeiten investieren.

Zur Beschlussvorlage:https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119310

Sabine Pakulat, Sprecherin für Liegenschaftspolitik, sagt dazu: „Gemeinwohlorientierte Initiativen bringen Lebensqualität in unsere Stadt. Gleichzeitig gibt es viele städtische Räumlichkeiten, die nur darauf warten, endlich genutzt zu werden. Hier setzt unser Beschluss an und beide Seiten gewinnen. Wir freuen uns, dass die Vergabe jetzt klar geregelt ist und der Erbbauzins bei Investitionen sogar ausgesetzt werden kann. So können Initiativen langfristig planen und zu guten Konditionen pachten. Viele haben auf diesen Startschuss gewartet und ich bin mir sicher, dass wir in naher Zukunft eine Menge spannende soziokulturelle Konzepte sehen werden.“

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