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Grüne Anfrage im Rat: Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Köln

FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat

 

An die
Vorsitzende des Rates
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Köln

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir möchten Sie bitten, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Rates am 12.11.2015 aufzunehmen:

Der Rat hat am 10.09.2015 einen weiteren Beschluss zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Köln gefasst. In diesem Ratsbeschluss heißt es u.a.: „Absolut vorrangig ist, mehr geeignete Wohnobjekte und Grundstücke sowohl für die temporäre als auch dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen zu mobilisieren, um die Unterbringung in Turnhallen und Zelten zu vermeiden.“

Wir bitten die Verwaltung – auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Informationsveranstaltung vom 22.10.2015 - den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.09.2015 zu den wie folgt aufgeführten Punkten zur Ratssitzung mitzuteilen:

  1. Der o.a. Ratsbeschluss richtete in Ziffer 1 a bis e konkrete Aufträge an die Verwaltung. Inwieweit wurde eine Umsetzung in Angriff genommen (mit der Bitte um Sachstandsbericht)?
  2. Welche Hemmnisse treten – insbesondere in Hinsicht auf bundes- und landesrechtliche Bestimmungen und der Mobilisierung von Ressourcen - bei der Umsetzung des o.a. Beschlusses zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften im Einzelnen auf und wie können sie überwunden werden?
  3. Wie kann die Unterbringung  in Unterkünften in Leichtbauweise bzw. Holzständerbau zügig realisiert werden? Existiert dazu ein Zeit-/Maßnahmenplan?
  4. In Ziffer 1.f des Ratsbeschlusses wurde die Verwaltung zur Einleitung der personellen Verstärkung von betroffenen Dienststellen und Ämtern (insbesondere Wohnungsamt, Ausländerbehörde usw.) aufgefordert. Wie ist der Umsetzungsstand?
  5. In Ziffer 1.g des Ratsbeschlusses wird die Verwaltung gebeten, die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung des § 19 Ordnungsbehördengesetz NRW für die mögliche Nutzung geeigneter Immobilien kurzfristig darzustellen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung? Würde eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen die Handlungsmöglichkeiten erweitern?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Frank
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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