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Grüner Änderungsantrag: Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz, 3209/2016

An den stellvertretenden Vorsitzendendes Stadtentwicklungsausschusses

Herrn Michael Frenzel

Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker                                 

Zusatz- und Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

209. Änderung des Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz, 3209/2016

Sehr Herr Frenzel,

sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir bitten folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des  Stadtentwicklungsausschusses am 15.12.2016 aufzunehmen:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt modifiziert:

Punkt 4 der Beschlussvorlage wird ersetzt durch:

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zugunsten folgender Alternative nicht weiter zu verfolgen. Es wird stattdessen die Komplettverlagerung des Trainingszentrums des 1. FC Köln einschließlich der notwendigen Sportplätze auf ein städtisches Grundstück im Bereich des Gewerbegebiets Marsdorf  als Alternative weiterverfolgt. Die Verwaltung soll eine dafür geeignete Fläche aufzeigen, die dem nachvollziehbaren Erweiterungs- und Ausbaubedarf des 1. FC Köln-Masterplans gerecht wird und auch Wachstumsoptionen für zukünftige Erweiterungen zulässt. Die Verwaltung soll darstellen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die notwendigen planungsrechtlichen Verfahren zügig zu beginnen.

Begründung:

Der vorliegende Hauptvorschlag und auch die Beschlussalternative für einen Vorgabenbeschluss zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz stellen nicht alle Möglichkeiten dar, die der 1. FC Köln hätte, um seinen nachvollziehbaren Erweiterungs- und Ausbaubedarf, den er in seinem Masterplan beschreibt, zu realisieren.

Die vorliegenden Erweiterungsvorschläge im Äußeren Grüngürtel haben gravierende Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet zur Folge, dass eine sehr hohe ökologische Bedeutung für die Stadt hat. Grundsätzlich sind bei FNP- und B-Planverfahren  Alternativstandorte zu prüfen. Dies geschah bislang höchst unzureichend .

Der Äußere Grüngürtel wurde in den 1920er Jahren im Rahmen der Stadtplanung halbkreisförmig um die Stadt angelegt. Es war der Verdienst des damaligen Oberbürgermeisters Konrad Adenauers die Planungen des Hamburger Stadtplaner Fritz Schumachers den ehemaligen Festungsring in eine einzigartige Parkanlage umzuwandeln. Somit entstand eine 200 Hektar große Grünanlage mit „Sport- und Spielwiesen, Schulgärten, Waldschulen, Luftbädern und Blumengärten“. Ziel war es der Stadtbevölkerung eine Erholungsfläche zu bieten und gleichzeitig einen Ausgleich zur Enge der Stadt zu bieten. Der Äußere Grüngürtel ist die größte städtische landschaftsgeschützte Grünfläche.

Seit der Entstehung kam es zu zahlreichen und oftmals irreparablen Eingriffen in diesen einmaligen Grünzug. Ein weiterer Eingriff in den Äußeren Grüngürtel muss daher präzise und intensiv abgewogen werden. Dabei  muss sichergestellt werden, dass es dazu keine Alternativen gibt.

Die von der grünen Ratsfraktion hiermit vorgelegte Standortalternative erfüllt hingegen die sportlichen und geschäftlichen Interessen des Erstligisten 1. FC Köln vollständig und eröffnet dem Club sogar weitere Wachstumsmöglichkeiten.

Der 1.FC Köln verfolgt sehr ambitionierte Ziele und möchte zukünftig dauerhaft im vorderen Ranking der Bundesliga und im europäischen Ligabetrieb mitspielen. Dass die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA  dazu Pläne für ein für dieses Niveau notwendiges Trainingsgelände verfolgt, ist nachvollziehbar und legitim. Schon heute erklären führende Vertreter des Club-Managements, dass sie perspektivisch weitergehende Ausbaupläne verfolgen, die über die aktuelle Planung hinausgehen. Somit ist der nächste Konflikt im Äußeren Grüngürtel bereits absehbar.

Das Geschäftsmodell des Clubs, wonach Profiabteilung und der Nachwuchs in einem Trainungszentrum gemeinsam trainieren sollen, um den Übergang leistungsstarker Spieler in den eigenen Profibereich optimal fördern zu können, kann nur an einem neuen Standort ohne Einschränkungen realisiert werden. Dieses Vorhaben könnte auf den städtischen Flächen in Marsdorf ermöglicht werden. Der Standort ist verkehrlich – auch durch den ÖPNV – gut angebunden.

Der Verbleib des 1. FC Köln im angestammten Geißbockheim im Äußeren Grüngürtel ist im Übrigen davon unberührt, weil sich durch das Alternativerfahren an der Bestandsnutzung nichts ändert.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Kirsten Jahn                                        gez. Jörg Frank
Fraktionsvorsitzende                                   Fraktionsgeschäftsführer


  •  Im Original - Die Verwaltungsvorlagen

<link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>209. Änderung des Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz;
hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur 209. Flächennutzungsplan-Änderung

<link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz;
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf

 

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